[vc_row hide_bg_image_on_tablet=”” hide_bg_image_on_mobile=”” css=”.vc_custom_1653915698930{margin-top: 0px !important;padding-top: 0px !important;}”][vc_column icons_position=”left”][trx_title top=”null”]

General information of the Federal employment Agency for the German host families and Au pairs

[/trx_title][vc_single_image image=”1941″ img_size=”full” alignment=”center”][vc_empty_space height=”20px”][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][trx_toggles][trx_toggles_item title=”Aufgaben eines Au-pairs”][vc_column_text]Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

  • Light house work to do, so to help keep the apartment clean and in order, as well as to wash the Laundry and Ironing;
  • the Breakfast and simple meals;
  • to care for the younger children, that is, to supervise and on the way into the Kindergarten or school, or to certain events, to see off, to go with them for a walk or to play;to guard the house or the apartment and take care of the Pets.Do not belong to the tasks of an Au-pair for the sick and elderly care (care care for dependent family members).

[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Rechte und Pflichten”][vc_column_text]Das „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt, es wird jedoch im Allgemeinen danach verfahren. Dazu kommen, da man das Au-pair-Verhältnis in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt, gewisse Gepflogenheiten.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Dauer des Au-pair-Verhältnisses”][vc_column_text]Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens 6 Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Arbeit und Freizeit”][vc_column_text]Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich Babysitting) dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.

Of the family may be required that the Au pair to have done the assigned tasks in a reasonable period of time. The deal with private matters (e.g., the clean and tidy up of your own room) does not count as in-house working time. The classification of in-house working time depends on the domestic habits and needs of the family. A certain regularity in the daily routine, however, can be expected.

Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind mindestens 4 freie Abende pro Woche zu gewähren.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Erholungsurlaub”][vc_column_text]Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen.

Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt aber für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Sprachkurs”][vc_column_text]Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet sich an den Kosten des Sprachkurses mit 50 Euro monatlich zu beteiligen. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Unterkunft und Verpflegung”][vc_column_text]Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Taschengeld und Reisekosten”][vc_column_text]Ziel und Zweck eines Au-pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprachkenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zurzeit 260 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft”][vc_column_text]Für das Au-pair muss in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Auflösung des Au-pair-Verhältnisses”][vc_column_text]Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Au-pair- Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zusammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z.B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Bewerbung, Vermittlung und Beschäftigung”][vc_column_text]Das Mindestalter für Au-pairs beträgt 18 Jahre, bei Au-pairs aus den EU-/EWR-Staaten und aus der Schweiz 17 Jahre. Maßgebend hierfür ist der Beschäftigungsbeginn. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden.

It is expected that the Au pair has a basic knowledge of the German language. Requires knowledge equivalent to at least the Level 1 of the Common European framework of reference for languages are.

Applicants should submit their application documents (letter of application, CV) carefully and accurately in the German language word, and an attractive passport attach picture (please look at the resume to attach). Many Au pair agencies charge, in addition, Filling out a questionnaire. All information provided must be truthful.

A relationship that exists between the host family and the Au pair is not an Au-pair is to be admitted to employment.

At the time of placement, the Au pair Agency will take into account the needs of the family and of the applicant as far as possible. The offer of interested families in the Federal Republic of Germany in General is great.

In the case of Au pairs from States which are not members of the European Union (EU, the European economic area (EEA) or Switzerland (so-called third countries), as well as from the new EU member state, Croatia, the following conditions must be met:

  • The employment of Au-pairs may be done only in host families in which English is spoken as mother tongue. At least one adult family member must have the German nationality or the nationality of an EU/EEA state or Switzerland.
  • It is spoken in the family of German as a family language, can't be granted the approval, if the employee comes from a home country to the host parents.
  • As far as the freedom of movement or the right of establishment of the European community for the Au pair or living in Germany host parents from EU member States, EEA countries or Switzerland, more favourable provisions have to be observed.Au pair agencies, with headquarters in Germany, may require Au pairs to the placement of remuneration of not more than 150 euros (including VAT). Advances on this compensation may not be collected. The compensation will only be payable if the Au pair contract is legally enforceable. In the case of Au pairs from Non-EU/EEA countries (with the exception of Switzerland), as well as from the new EU member state, Croatia this is only the case if the stay was granted the title and / or the required EU work permit.

[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen”][vc_column_text]Au-pairs aus Drittstaaten

Au pairs from the so-called third countries need a residence permit (visa/ residence permit). The residence permit must be applied for prior to arrival, at the competent German mission abroad (which is the Embassy of the Federal Republic of Germany, or a regional court of competent Consulate) in the Form of a visa. Citizens of certain countries (e.g., Australia, Israel, Japan, Canada, the Republic of Korea, new Zealand, the United States of America) can enter without a visa. Please check with the German Embassy or the German Consulate.

A prerequisite for the grant of a visa, the approval of the ZAV is. The visa must be before the age of 27. Year of life and should be applied to avoid difficulties – in time, this age limit will not be exceeded up to the decision of the immigration authority.

After the entry of the stay is granted permission at the request of the competent foreigners authority. You must be sought prior to the expiry of the visa at the competent immigration authority. The Au-pair-employment may only be made after the issuing of the residence permit (visa/residence permit), the employment explicitly allowed the inclusion of an Au - pair, included.

Für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts ist ein gültiger Reisepass des Herkunftslandes erforderlich.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Au-pairs aus dem neuen EU-Mitgliedstaat Kroatien”][vc_column_text]Unionsbürger benötigen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Für die Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepass mitzunehmen.

After entry and before the age of 27. Lebensjahres muss bei dem zuständigen Arbeitserlaubnis-Team der ZAV eine Arbeitserlaubnis-EU beantragt werden. Ansprechpartner ist das für den Wohnort der Gastfamilie zuständige Arbeitserlaubnis-Team der ZAV: www.zav.de/arbeitsmarktzulassung > Weitere Informationen. Erst nach Erteilung dieser Erlaubnis darf die Au-pair-Beschäftigung aufgenommen werden.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Au-pairs aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten sowie aus der Schweiz”][vc_column_text]Für Au-pairs aus diesen Staaten gelten keine arbeitsgenehmigungsrechtlichen Beschränkungen.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][trx_toggles_item title=”Zu guter Letzt”][vc_column_text]Es empfiehlt sich, nur eine Au-pair-Agentur in Anspruch zu nehmen, die sich verpflichtet, Ihnen während des Aufenthalts zum Beispiel bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie beizustehen. Anderenfalls sind Sie unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt.

Wenn Sie sich entschlossen haben, als Au-pair in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie zu und teilen Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten, die Sie ja in Deutschland kennen lernen möchten. Bemühen Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung Ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache. Nehmen Sie sich vor, aus den vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung zu gewinnen. Einem erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen.[/vc_column_text][/trx_toggles_item][/trx_toggles][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”100px”][/vc_column][/vc_row]