"Au pair" est à l'origine du Français et signifie "assimilés" ou "mutuelles".

Dans son Usage actuel, le terme "Au pair" un jeune Homme d'un autre Pays, dans le Cadre de la "Convention Européenne sur l'Emploi Au pair" pour une certaine période de Temps dans une Famille.

La Famille d'accueil de l'aider, sa maîtrise de la langue du pays d'Accueil, de perfectionner et de lui apporter les bars et sa Culture. En Contrepartie de la Nourriture, Logis et de l'argent de Poche permet de l'Au-pair à la garde des Enfants et les petits travaux à la maison.

Tout d'abord, apprendre la Langue locale la plus rapide et la plus simple si Vous avez une Famille d'accueil, puisque, dans la Famille et dans la vie quotidienne avec votre confronté. Cela peut être pour des études ultérieures ou de l'expérience Professionnelle importante, surtout pour les futurs Fremdsprachenkorrespondentinnen, Fremdsprachensekretärinnen, les Hôtesses de l'air ou Collaboratrices de l'Import/Export, etc.

Cependant, même si la Langue n'est pas pour Leur future Profession besoin d'Eux une Année Au pair beaucoup de nouvelles Impressions pour Votre future Carrière. En tant qu'Au-pair, on apprend également l'Hôte tout à fait différente de connaître, comme on le Visiteur peut jamais.

En outre, représente en tant qu'Au-pair, beaucoup de Choses lors d'un Voyage vers un se posent: On ne doit pas se trouver un Appartement, il y a des articles de Nourriture et pour le Travail, il y a de l'argent de Poche.

En tant que Famille d'accueil, en termes de Couples, des célibataires, des Couples, des couples de même sexe Partenaire ainsi que les familles Monoparentales, les

  • mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben und
  • die Landessprache als Umgangssprache sprechen.
  • Grundsätzlich muss mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die die jeweilige Staatsangehörigkeit besitzen*.

La Famille d'accueil doit être en Mesure de

  • la fille au pair d'une salle de Chambre avec au moins un Lit, une Table, une Chaise et une Armoire à la Disposition de
  • pour les Repas de jeunes filles Au pair assumer
  • la fille au pair de l'argent de Poche, d'un Montant d'au moins 280 Euros mensuels à payer
  • et pour l'assurance maladie en charge.
  • Le Candidat ou la Candidate doit avec les Parents d'accueil n'est pas liée à son
  • Le Candidat ou la Candidate ne doit pas partir du Pays d'origine des Parents d'accueil proviennent.

C'est très simple:

  1. Cliquez dans la Barre de menu, l'option “s'Enregistrer”.
  2. Vous devez compléter tous les Champs du Formulaire complètement et honnêtement partir de.
  3. Si possible, écrivez immédiatement une Lettre personnelle aux Parents d'accueil (sans Vos Coordonnées) dans le Champ prévu à cet effet.
  4. Vous cliquez sur “Enregistrer”, puis ensuite au moins deux Photos de Vous ajouter.
  5. Sans Photos, nous pouvons à Votre Profil n'est pas à débloquer, c'est à dire dans la Galerie de publier. Contacté, et de communiquer uniquement les personnes Au pair dans la Galerie.

Si tout est en Ordre, nous sommes à Votre Profil débloquer dans notre Galerie s'affiche. Et là, Vous pouvez ensuite des Familles, qui vient d'un pair de recherche.

Nous demandons Au pair, PAS de frais d'agence.

La Hauteur du Taschengelds en Allemagne s'élève actuellement à 280 Euros par Mois.

Sie sollten bereits über gute Grundkenntnisse in Deutsch verfügen. Diese sind Voraussetzung für die Aufnahme in das Au-pair-Programm und werden vorab von uns, später sicher auch von der zukünftigen Gastfamilie und – falls Sie Visum-pflichtig* sind – auch in der deutschen Botschaft überprüft.

* Ein Einreisevisum benötigen alle Au-pairs Non membres de l'UE/EEE (à l'Exception de la Suisse et des etats-UNIS).

Vous devez avoir de l'Expérience dans la garde d'Enfants et en Ménage.

La Famille attend de Vous que Vous de manière fiable, consciencieux, les enfants et les animaux, honnête, tolérant et sociables sont.

Un Permis de conduire est un Avantage, mais pas indispensable.

Classique, Au pair, les Activités de service de garde d'Enfants et des tâches Ménagères.

Les Tâches quotidiennes d'une jeune fille Au pair sont très différents. Ils dépendent de la Nature et du mode de Vie de la Famille, de la pair chez lui.

Au Quotidien, une jeune fille Au pair est en Général:

  • Légère et d'accomplir les tâches Ménagères, donc, de contribuer à l'Appartement propre et en Ordre et de la Lessive et le repassage;
  • le petit-Déjeuner et des Repas simples à préparer;
  • les plus jeunes Enfants à s'occuper, c'est-à-dire, de les superviser et sur le Chemin de l'école enfantine ou à l'École ou à certains Événements de l'accompagner, avec eux, de se promener ou de jouer;
  • la Maison ou l'Appartement à garder les troupeaux et les Animaux, de les accompagner.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).

Cela peut aller très vite, si Vous êtes dans notre galerie web présentation optimale. Il s'agit, selon notre Expérience, surtout que les Photographies de la Publication et de sympathiques et dévoués Lettre aux Parents d'écrire.

Si Vous avez ces deux Choses à l'esprit, Vous pouvez, après la Publication de Votre Profil, plus ou moins immédiatement aux Demandes des Familles d'accueil s'attendre.

Notre Conseil: Pour plus de Sécurité, Vous devriez avoir Votre E-Mail plusieurs fois par jour, de récupérer (dans le Dossier Spam) dans le Cas d'une Affaire en mesure de réagir rapidement.

Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und in welches Land sie Au-pair machen möchten.

L'est essentielle pour déterminer si Vous avez besoin d'un Visa ou non.

Lors de l'Agence pour l'emploi, il est dit ceci:

“Les Tâches domestiques autorisés Au pair en principe, pas plus de 6 Heures par jour et 30 Heures par semaine prendre (y compris baby-sitting).

Cette Durée lors de circonstances exceptionnelles, être dépassé, cela nécessite un Accord préalable. Les heures supplémentaires doivent être dans le temps compensé. De la Famille, il peut être demandé Au pair, les Missions qui lui sont confiées dans un délai raisonnable, de fait.

La prise en privé des Affaires (par Exemple, le Ménage et le Nettoyage de votre Chambre) n'est pas considéré comme Hausarbeitszeit. La Division de la Hausarbeitszeit est régie par les domestiques de la Situation et des Besoins de la Famille. Une certaine Régularité dans le déroulement de la Journée on peut toutefois s'attendre.

La fille au pair est au moins une pleine journée de Repos dans la Semaine (pas nécessairement le Week-end, au moins un Dimanche par Mois, mais doit être libre). Il a également au moins libre de 4 Soirées par Semaine à accorder.

La fille Au pair pour une Année complète dans la Famille, est lui un payé Congé de 4 Semaines Durée, en outre, pour chaque Mois complet d'un Congé de 2 jours Ouvrables.

Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.” Informationen zu weiteren Ländern finden Sie in unserer Rubrik “Au-pair Infos weltweit”.

Les frais de déplacement, tant pour l'arrivée et le Départ que pour les Voyages ou les Transports publics sont en principe de pair lui-même dans la mesure où ce n'est pas dans le Cadre d'une Au pair de l'Activité de frais (par exemple, pour l'Enfant à l'École ou à des activités de Loisirs pour accompagner).

Dans la Pratique, cependant, que la Plupart des Parents d'accueil sur une Base volontaire, ces Coûts impliqués (arrivée et Départ), ou même tout à fait, assure les Transports publics). Le mieux informez-Vous au préalable avec la Famille.

Oui, en effet.

Les Parents d'accueil sont tenues de votre fille Au pair, dans le Cas de

  • Maladie
  • Accident
  • La grossesse et la Naissance de l'assurer.

En outre, nous recommandons à nos Parents aussi une Assurance de responsabilité civile, car sinon, peut-être grâce à Vous, tout Dommage causé lui-même soient tenus Responsables.

Enregistré Parents d'accueil offre à la AuPairScout la Possibilité d'une telle Assurance auprès d'une Société avec nous depuis des Années, ont eu de bonnes Expériences, directement en ligne sur nos Pages terminer.

Vos Obligations:

  • Participation à des Travaux légers dans le Ménage et de garde d'Enfants, baby sitting inclus
  • le temps de Travail ne doit pas dépasser 6 Heures par jour et 30 Heures par semaine à s'élever

Vos Droits:

  • L'intégration dans la Famille d'accueil
  • Logement dans leur propre Chambre
  • Les repas pour la Famille
  • L'argent de poche, d'un Montant de 280 EUROS par mois
  • au moins 1 Jour de repos par Semaine (au moins une fois par mois, le Dimanche) et au moins libre de 4 Soirées par Semaine
  • Exemption pour les Cours de langue, de Religion, d'Événements culturels et des Excursions
  • 4 Semaines de Congés payés pour une période de 12 mois de Séjour; lors d'un court Séjour de 2 jours Ouvrables par, en plein Mois de
  • Assurance pour la Famille en Cas de Maladie, de Grossesse et de l'Accouchement, ainsi que d'un Accident

Vor Beginn des Au-pair-Verhältnisses ist ein schriftlicher Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten abzuschließen. Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag).

In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Au-pair-Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zusammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit überwunden.

Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Hier finden Sie die offiziellen Informationen zum Thema Au-pair der Bundesagentur für Arbeit (BA, das deutsche Arbeitsamt). Diese beschreiben die offiziellen Rahmenbedingungen, die für einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland gelten.

arbeitsagentur.de/datei/au-pair-merkblatt_ba031460.pdf

AU-PAIR IN USA

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR USA?

Sind die Vereinigten Staaten auch dein Traumziel? Du erlebst dort nordamerikanischen Optimismus, entspannte Gastfreundschaft und bestimmt viel Wertschätzung.

Au-pair in den USA ist ein urbanes Programm: Au-pairs kommen meist in die Vororte der großen Städte und lernen neben amerikanischen Freunden Au-pairs aus aller Welt kennen. Gleichzeitig ist es ein betreutes Programm: Du bist Familienmitglied, hast Kinder, die eine enge Bindung zu dir aufbauen und kannst dich bei Problemen an Betreuer wenden.

Du entwickelst ausgezeichnete Englischkenntnisse und kannst internationale Arbeitserfahrung, Mobilität und Verantwortungsbewusstsein vorweisen.

 AU-PAIR-BEDINGUNGEN 

Die Rahmenbedingungen für das Au-pair-Programm gibt das US Department of State vor.

FÜR EINEN AUFENTHALT MUSST DU:

  • das J1 Visum haben, das du nur über eine Austauschorganisation/Au-pair-Agentur beantragen kannst (ein Aufenthalt ohne Organisation ist illegal),
  • 12 Mois in den USA verbringen wollen,
  • 18 bis 26 Jahre alt sein,
  • 2 Referenzen über Erfahrung in der Betreuung von nicht-verwandten Kindern unter 10 Jahren haben (Stundenzahl ist bei den Austauschorganisationen unterschiedlich),
  • Kinderlos und unverheiratet sein,
  • Englisch sprechen und verstehen können,
  • Abitur, Fachhochschulreife oder alternativ Real- oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung haben,
  • gesund sein,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen,
  • in den meisten Fällen den PKW Permis de conduire und Fahrpraxis nachweisen.

In einem Vertrag vereinbaren Au-pairs und Gastfamilien, dass du bis zu 45 Stunden pro Woche Kinder betreust und Hausarbeit rund um die Kinder erledigst.

ALS AU-PAIR IN USA ERHÄLTST DU:

  • Freien Hin- und Rückflug
  • Freie Kost und Logis (ein eigenes Zimmer)
  • Einführungsseminar vor Ort
  • 195,75 US-Dollar Taschengeld pro Woche
  • Bis zu 500 US-Dollar Studiengeld für Collegekurse in den USA
  • 10 Werktage Urlaub bei Fortzahlung des Taschengelds
  • 1 ½ Tage Freizeit pro Woche
  • Ein komplett freies Wochenende pro Monat
  • Eine Basiskrankenversicherung
  • 13. Monat zum Reisen

 VERSICHERUNG IN DEN USA 

Wenn du als Au-pair in die Vereinigten Staaten reist, brauchst du eine Au-pair Versicherung mit einer hohen Leistungssumme. Da ist zunächst einmal die Krankenversicherung: Die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet außerhalb Europas nicht.

In den USA sind Arzt- und Krankenhauskosten besonders hoch. Außerdem muss die Versicherung die strengen Anforderungen für USA-Visa erfüllen. Zwar übernimmt die Gastfamilie die Kosten für deine Krankenversicherung, aber oft ist darin nur ein Basisschutz enthalten. Meist bietet dir die Austauschorganisation/Au-pair-Agentur eine Versicherung an. Beschäftige dich mit dem Thema Au-pair-Versicherung, denn gerade in den USA ist es schwierig, sich wirksam zu schützen.

Amerikanische Versicherungen erfüllen zwar die Voraussetzungen für USA-Visa, doch gibt es bei ihnen oft eine Summenbegrenzung von 50.000 US-Dollar – ein Betrag, der bei Unfällen schnell überschritten ist. Es kann also wichtig sein, den amerikanischen Basisschutz durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen.

Ein deutscher Auslandskrankenschutz bietet auch den Vorteil eines deutschsprachigen Ansprechpartners. Zwar erfolgt die Bearbeitung direkt in den USA, doch der Gerichtsstand ist Deutschland. Damit würde eine Klage für dich erheblich erleichtert, falls es Probleme mit der Erstattung geben sollte.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete für die USA enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung zahlt im Todesfall und bei Invalidität.

Sinnvoll ist auch eine Haftpflichtversicherung. Möglicherweise gilt die Privathaftpflichtversicherung deiner Familie auch für das Ausland. Aber sie wird keineswegs für Schäden aufkommen, die im Rahmen deiner Au-pair-Tätigkeit entstehen. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privathaftpflicht und Berufshaftpflicht.

Falls du über Weihnachten oder zu einem anderen Anlass nach Deutschland kommen möchtest, solltest du auch während der Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes versichert sein. Deutsche Au-pair-Versicherungen gelten in der Regel für die Dauer deines Au-pair-Jahres und schließen den Heimaturlaub ein. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa sechs Wochen vor deiner Abreise ein.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

https://aupairscout.com/au-par-versicherung/

En Cours De Traitement

AU-PAIR IN AUSTRALIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR AUSTRALIEN?

In Australien gibt es kein offizielles Au-pair Programm. Aber es besteht die Möglichkeit, mit einem Studentenvisum einen Au-pair-ähnlichen Aufenthalt in einer Familie zu verleben. Einige Agenturen bieten auch sogenannte Demi-Pair-Programme an – eine Kombination aus Au-pair und regelmäßigem Sprachkursbesuch mehrmals die Woche.

  • Wenn du in Australien tätig werden willst, solltest du zwischen 18 und 30 Jahren alt sein.
  • Du brauchst gute Englischkenntnisse und einen Führerschein.
  • Außerdem benötigst du einen Nachweis über Erfahrungen in der Kinderbetreuung.

Die Arbeitszeit von Au-pairs in Australien liegt zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche.

Du kannst 12 Mois als Au-pair in Australien bleiben, aber der Aufenthalt bei einer Familie darf nicht mehr als 6 Monate dauern. Nach einem halben Jahr musst du also die Familie wechseln oder einen anderen Job finden.

Au-pair in Australien ist nicht billig: Zu der teuren An- und Abreise und einer Visumsgebühr kommen hohe Vermittlungskosten (Achtung, große Preisunterschiede!) sowie ein Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von ca. 3.000 Euro.

 VERSICHERUNG IN AUSTRALIEN 

Eine Au-pair-Versicherung gehört unbedingt in dein Reisegepäck. Du brauchst einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der Behandlungskosten in Australien in vollem Umfang abdeckt. Besonders wichtig ist, dass auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport nach Deutschland eingeschlossen ist.

Um umfassend geschützt zu sein, sind auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Neben guten Versicherungsleistungen sind gerade bei der großen Entfernung nach Australien auch ausreichende Assistance-Leistungen hilfreich, z. B. die Organisation und Kostenübernahme der Anreise eines Familienangehörigen bei einer schweren Erkrankung.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN BELGIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR BELGIEN?

Belgien gehört zu den klassischen Au-pair-Ländern. Das Land verfügt über verschiedene Amtssprachen, einen reichen geschichtlichen Hintergrund und viele kulinarische Delikatessen.

Trotz der Nähe zu Deutschland erlebst du in Belgien eine ganz andere Kultur und kannst viel Neues entdecken. Der Norden des Königreiches mit den Flamen ist niederländisches, der Süden mit den Wallonen ist französisches Sprachgebiet.

RECHTE UND PFLICHTEN

Deine Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung der Kinder, leichte Hausarbeit sowie Babysitting. Die normale Arbeitszeit für Au-pairs beträgt 20 Stunden pro Woche sowie zusätzlich 2-3 Babysitting-Abende. Was genau zu tun ist, klärt jede Familie mit ihrem Au-pair vor Ort. Au-pairs und Gastfamilien sollten gemeinsam einen offiziellen belgischen Au-pair-Vertrag unterzeichnen.

Für Au-pairs in Belgien ist der Besuch eines Sprachkurses obligatorisch. Abhängig davon, in welcher Region deine Gastfamilie lebt, kann dies ein Niederländisch- oder ein Französischkurs sein. Der Sprachkurs muss von einer offiziell anerkannten Institution angeboten werden. Privatunterricht, Fernlernkurse oder von Privatschulen angebotene Kurse werden nicht anerkannt. Die Au-pairs bezahlen den Kurs selbst. Mitunter unterstützt dich deine Gastfamilie bei diesen Kosten.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Au-pairs aus Deutschland können einfach mit ihrem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen. Du musst dich dann am Wohnort der Familie bei der nächsten Polizeidienststelle anmelden.

Wenn du Au-pair in Belgien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 25 Jahre alt sein,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • mindestens 6 Monate in Belgien verbringen wollen,
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • über Erfahrung in der Kinderbetreuung oder Jugendarbeit verfügen (2 Referenzen über Praktika in Kindergarten/Schule, Babysitting, Nachhilfe oder Betreuung von Ferienfreizeiten),
  • möglichst einen PKW-Permis de conduire haben,
  • gesund sein (Attest),
  • nicht vorbestraft sein,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein,
  • möglichst Französische Sprachkenntnisse haben. Es sollten aber wenigstens ausreichende Englisch-Kenntnisse vorhanden sein.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • mindestens zwei freie Tage in der Woche (darunter mindestens ein freies Wochenende im Monat),
  • mindestens zwei Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • ein monatliches Taschengeld von 450 Euro sowie 10 Euro pro Monat für Auslandstelefonate. Ab einem Aufenthalt von mindestens 6 Monaten beteiligt sich die Familie zudem mit bis zu 50 Euro monatlich an den Anreisekosten. Das Geld wird mit dem Taschengeld ausbezahlt.

 VERSICHERUNG IN BELGIEN 

Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besteht in Belgien ein Anspruch auf Behandlung, wenn diese dringend erforderlich ist. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser müssen vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sein. Du brauchst die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), die du beim Arztbesuch und im Krankenhaus vorzeigen musst. Auch wenn du über die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung versichert bist, muss deine Gastfamilie eine zusätzliche Au-pair-Versicherung für dich abschließen. Diese sollte auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland abdecken.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

https://aupairscout.com/au-par-versicherung/

En Cours De Traitement

En Cours De Traitement

April 2023
Au pair dans des Familles allemandes
Information pour Au pair et de Familles d'accueil


1 Généralités
Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwir-
kung an den laufenden familiären Aufgaben (Kinderbetreuung, leichte Haushalts-
arbeiten) in Familien aufgenommen werden. So sollen sie insbesondere ihre
Sprachkenntnisse vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere
Kenntnis des Gastlandes erweitern.
Das vom Europarat 1969 verabschiedete „Europäische Abkommen über die Au-
pair-Beschäftigung“ enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbe-
dingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte
und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Dieses Abkommen ist von der
Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worden und hat somit hier keinen
Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens
sind aber in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Hierauf
wird im Weiteren näher eingegangen.


1.1 Tâches d'une fille Au pair
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen
ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei
sich aufgenommen hat.
Die Hauptaufgabe eines Au-pairs besteht in der Unterstützung der Gastfamilie bei
der Betreuung der Kinder.
Au Quotidien, une jeune fille Au pair est en Général:

  • die jüngeren Kinder zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kinder-
    garten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu beglei-
    ten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
  • leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber
    und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln;
  • le petit-Déjeuner et des Repas simples à préparer;
  • la Maison ou l'Appartement à garder les troupeaux et les Animaux, de les accompagner.
    Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege
    (Soins des patients membre de la Famille).
    Ziel dieser Tätigkeiten ist die Integration in die Gastfamilie und damit die Möglich-
    keit für das Au-pair, sowohl die Sprache zu verbessern als auch die Kultur der
    Gastfamilie kennen zu lernen.
    Généralités

  • 1.2 Durée du pair, sur le Rapport
    Das Au-pair Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maxi-
    mal ein Jahr umfassen. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich,
    auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.
    1.3 le Travail et les Loisirs
    Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger)
    dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30
    Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem
    Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die
    Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.
    Die Familie kann verlangen, dass das Au-pair die übertragenen Aufgaben in an-
    gemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das
    Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeits-
    zeit.
    Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gewohnhei-
    ten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf
    kann jedoch erwartet werden.
    Dem Au-pair stehen mindestens 1,5 volle Ruhetage in der Woche zu (nicht not-
    wendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch
    frei sein). Außerdem sind mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren.
    Für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursio-
    nen ist das Au-pair freizustellen.
    1.4 Détente
    Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein be-
    zahlter Erholungsurlaub von vier Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat
    ein Urlaub von zwei Werktagen.
    Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In die-
    sem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflich-
    tungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub zählt daher
    für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufga-
    ben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt
    das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer ande-
    ren Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.
    1.5 Hébergement et les Repas
    Unterkunft und Verpflegung werden von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt.
    Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwoh-
    nung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält
    7
    dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungs-
    form gewünscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden.
    1.6 Cours de langue
    Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-
    Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen
    zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich mit einem Gesamtbetrag in
    Höhe von mindestens 840 Euro an den Kosten für den Spracherwerb zu beteili-
    gen. Dieser Förderbetrag kann monatlich über eine Pauschale von 70 Euro an
    das Au-pair ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist während der gesamten Dauer
    des Au-pair-Verhältnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in Höhe von 840
    Euro ausbezahlt werden. Die Verpflichtung besteht nur, soweit die jeweiligen Aus-
    gaben tatsächlich anfallen. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-
    pair jedoch selbst tragen.
    Erforderliche Fahrtkosten zur Teilnahme am nächstgelegenen und für das Au-pair
    geeigneten Deutsch-Sprachkurs sind von der Gastfamilie zusätzlich zu zahlen.
    1.7 l'argent de Poche et les frais de Déplacement
    Ziel und Zweck eines Au-pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprach-
    kenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwis-
    sens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erhält daher kei-
    nen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschen-
    geld. Es beträgt 280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeits-
    zeit. Die Kosten für die An- und Rückreise sind in der Regel vom Au-pair selbst zu
    tragen.
    1.8 Kranken- und Unfallversicherung,
    Schwangerschaft
    Au-pair-Verhältnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Für das Au-
    pair muss in Deutschland aber eine Versicherung für den Fall der Krankheit,
    Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden (Kran-
    kenversicherung einschl. Unfallversicherung). Viele Vermittlungsagenturen emp-
    fehlen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Alle Versicherungsbei-
    träge gehen zu Lasten der Gastfamilie. Eine Beantragung der Betriebsnummer ist
    für die Gastfamilie nicht erforderlich.
    Demande à la jeune fille Au pair
  • 2 Anforderung an das Au-pair
    2.1 Alter/Familienstand
    Das Mindestalter des Au-pairs beträgt bei Aufnahme in die Familie 18 Jahre
    (maßgebend ist hierfür der Beschäftigungsbeginn). Das Höchstalter von 27 Jah-
    ren darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein. Auch ver-
    heiratete Au-pairs können zugelassen werden.
    2.2 compétences Linguistiques
    Es wird erwartet, dass das Au-pair über Grundkenntnisse der deutschen Sprache
    verfügt. Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des
    Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Das bedeutet, das
    Au-pair kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen
    und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Es kann
    sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen –
    z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben –
    und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Das Au-pair kann sich auf einfa-
    che Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner
    langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Die Feststellung der
    Sprachkenntnisse erfolgt durch Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde. Die
    Sprachtesteinstufung wird der Bundesagentur für Arbeit mit der Zustimmungsan-
    frage übermittelt.
    2.3 Candidature
    Bewerberinnen und Bewerber sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungs-
    schreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau in deutscher Sprache abfassen und
    ein Bewerbungsfoto (freiwillig) beifügen. Viele Au-pair-Agenturen verlangen dar-
    über hinaus das Ausfüllen eines Fragebogens. Alle Angaben müssen wahrheits-
    gemäß sein.
    2.4 Autres Exigences
    Sollte zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie ein Verwandtschaftsverhältnis
    bestehen, soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden.
    Als Familien werden Ehepaare unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts so-
    wie unverheiratete Paare mit mindestens einem ständig im Haushalt lebenden
    Kind unter 18 Jahren angesehen. Hinzu kommen Alleinerziehende mit mindes-
    tens einem ständig im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Keine Familien in
    diesem Sinne sind alleinstehende Personen sowie Ehepaare und Paare oder Le-
    benspartnerschaften ohne Kind.

    3 la Médiation
    Bei der Vermittlung wird die Au-pair-Agentur die Vorstellungen der Familie und
    der Bewerberin oder des Bewerbers soweit wie möglich berücksichtigen.
    Die angehende Gastfamilie darf Au-pairs selbst suchen bzw. anwerben. Es wird
    jedoch empfohlen, eine Au-pair-Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen.
    Angehende Au-Pairs dürfen sich eine Gastfamilie selbst suchen. Auch hier wird
    empfohlen, eine Au-pair-Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen. Dies insbe-
    sondere vor dem Hintergrund, dass Au-pair-Vermittler im Allgemeinen sowohl den
    von ihnen vermittelten Au-pairs als auch den Gastfamilien bei Problemen persön-
    lich zur Seite stehen.
    Die Au-pair-Vermittlung wird in der Bundesrepublik Deutschland von konfessio-
    nellen Au-pair-Beratungs- und Vermittlungsorganisationen und von gewerblichen
    Vermittlungsagenturen durchgeführt. Unter dem Dach der „Gütegemeinschaft Au-
    pair e.V.“ haben sich Au-pair-Vermittlungsagenturen zusammengeschlossen, de-
    ren Vermittlungstätigkeit laufend kontrolliert wird. Es können auch Vermittler mit
    Sitz im Ausland in Anspruch genommen werden.
    Ein privater Au-pair-Vermittler darf von den Beteiligten für die Vermittlung eine
    Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Verlangt er eine Vergütung vom Au-
    pair, darf diese höchstens 150 Euro betragen (einschließlich der gesetzlichen
    Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden.
    Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirk-
    sam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Drittstaaten ist dies erst dann der
    Fall, wenn der erforderliche Aufenthaltstitel erteilt wurde. Verlangt der Vermittler
    nur oder zusätzlich von der Gastfamilie eine Vergütung, kann deren Höhe und
    Fälligkeit etc. frei vereinbart werden.
    Einreise und Aufenthalt
    10 Au-pair | April 2023 | © Bundesagentur für Arbeit
    4 l'Entrée et le Séjour
    4.1 Au-pairs aus EU/EWR-Mitgliedsstaa-
    ten sowie aus der Schweiz
    Au-pairs aus diesen Staaten können genehmigungsfrei als Au-pair tätig sein, da
    sie keinen arbeitsmarktzulassungsrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
    4.2 Au pair à partir de pays Tiers
    Bei Au-pairs aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU), dem Europäi-
    schen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz angehören (sogenannte Dritt-
    staaten) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    Die Beschäftigung darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen
    Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wenigstens ein erwachsenes Fami-
    lienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit
    eines EU-EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Wird in der Familie Deutsch
    als Familiensprache gesprochen, kann die
  • Zustimmung erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimat-
    land der Gasteltern stammt.
  • Soweit sich aus dem Freizügigkeits- oder Niederlassungsrecht der Euro-
    päischen Gemeinschaft für das Au-pair oder die in Deutschland lebenden
    Gasteltern aus EU-Mitgliedsstaaten, eines EWR-Staates oder der
    Schweiz günstigere Regelungen ergeben, sind diese zu beachten.
    Au-pairs aus den sogenannten Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel (Vi-
    sum/Aufenthaltserlaubnis). Der Aufenthaltstitel muss vor der Einreise bei der zu-
    ständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-
    land oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Visums beantragt
    werden. Die Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung wir mit dem Auf-
    enthaltstitel erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zuge-
    stimmt hat. Daher berechtigt das Visum unmittelbar zu der im Visum vorgesehe-
    nen Beschäftigung. Die Arbeitsaufnahme soll aber nicht aufgenommen werden,
    bevor das Visum bzw. der Aufenthaltstitel vorliegen.
    Vor Ablauf des Visums, das in der Regel für drei Monate ausgestellt wird, muss
    bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis
    beantragt werden. Die örtliche Ausländerbehörde ist zugleich erste Ansprechpart-
    nerin bei Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme.
    Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik
    Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordir-
    land im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und
    der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen. Nähere Infor-
    mationen können von der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat
    eingeholt werden.

    Das Visum und auch der Aufenthaltstitel sollte möglichst frühzeitig vor dem beab-
    sichtigten Beginn der Beschäftigung bzw. zeitnah nach der Einreise beantragt
    werden, da die Bearbeitungszeit oftmals einen längeren Zeitraum in Anspruch
    nimmt. Zudem sollte das Visum vor Vollendung des 27. Lebensjahres beantragt
    werden, da diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht
    überschritten werden darf.
    Für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts ist ein gültiger
    Reisepass des Herkunftslandes erforderlich.
    Résolution du pair-Rapport
    12 Au-pair | April 2023 | © Bundesagentur für Arbeit
    5 Auflösung des Au-pair-Ver-
    hältnisses
    Vor Beginn des Au-pair-Verhältnisses ist ein schriftlicher Vertrag über die gegen-
    seitigen Rechte und Pflichten abzuschließen. Das Au-pair-Verhältnis endet nach
    Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann
    das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen
    Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen
    sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere
    Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Au-
    pair-Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es
    selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zu-
    sammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen
    Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach
    kurzer Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht
    möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert
    werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und
    eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
    13
    6 ligne directe d'urgence
    Le premier point de Contact en cas d'Urgence, tout d'abord, l'Agence pour l'emploi.
    In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, stehen für Au-pairs die Telefonseel-
    sorge oder die Hotline der Aupair Society e.V. zur Verfügung.
    1) Ligne Directe D'Urgence Accompagnement Par Téléphone, Il:
  • 49 – 800 111 0 111 oder + 49 – 800 111 0 222
    2) Notfallhotline Aupair Society e.V.:
  • 49 – 800 110 287 247
    (Das Betreiben der Hotline liegt in der Verantwortung von Aupair Society
    e.V.)
    Ces Numéros sont uniquement pour les appels d'Urgence détermine.

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AU-PAIR IN FRANKREICH

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR FRANKREICH?

Frankreich gehört zu den klassischen Au-pair-Ländern. Schon seit den 1950er Jahren gibt es einen regen Au-pair-Austausch zwischen Frankreich und Deutschland. Die meisten deutschen Au-pairs gehen nach Paris.

Doch so groß die Attraktivität der Weltstadt ist, auch das übrige Frankreich bietet viele Reize. Nicht nur, dass es hier nicht so hektisch zugeht, in kleineren Städten wie Nizza, Avignon, Lyon, Marseille oder Bordeaux fällt es dir als Ausländer/-in oft leichter, Kontakte zu Einheimischen zu knüpfen.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du kümmerst dich um die Kinder, begleitest sie zum Kindergarten, zur Schule, zu Freizeitaktivitäten oder auf den Spielplatz. Du verrichtest leichte Hausarbeiten, unterstützt die Familie dabei, die Wohnung in Ordnung zu halten und hilfst beim Waschen und Bügeln. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen. Zusätzlich stehst du deiner Familie an zwei Abenden als Babysitter/-in zur Verfügung. Deine Arbeitszeit umfasst etwa 30 Stunden pro Woche (inkl. Babysitten), maximal 5 Stunden täglich.

Was genau zu tun ist, klärt jede Familie ganz individuell mit ihrem Au-pair vor Ort. Idealerweise erhältst du Anfang der Woche einen Stundenplan, der deine Aufgaben festlegt.

Für Au-pairs in Frankreich ist der Besuch eines Französischkurses für Ausländer obligatorisch. Die Au-pairs bezahlen den Kurs selbst.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: 

Wenn du als Au-pair nach Frankreich gehst, dann gilt für dich der Status Stagiaire aide familial étranger.

Wenn du Au-pair in Frankreich werden willst, solltest du:

  • 17 bis 30 Jahre alt sein,
  • über Erfahrung in der Kinderbetreuung oder Jugendarbeit verfügen (2 Referenzen),
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Französisch sprechen und verstehen können,
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein (Attest),
  • möglichst einen PKW-Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9-12 Monate in Frankreich verbringen wollen. Zwar ist mitunter auch ein kürzerer Aufenthalt möglich, aber die meisten Familien suchen ein Au-pair für ein gesamtes Schuljahr. Einige wenige Familien benötigen ein Au-pair auch nur für die langen französischen Sommerferien (ab Juni für etwa 3 Monate). Du kannst deinen Aufenthalt in Frankreich bis 24 Mois verlängern.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • etwa zwei Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 6 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • mitunter eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr,
  • ein wöchentliches Taschengeld von mindestens 80 Euro bei 25 Stunden Wochenarbeitszeit.

 VERSICHERUNG IN FRANKREICH 

In Frankreich sind Au-pairs über die französische Sozialversicherung (Sécurité sociale) versichert. Deine Gastfamilie muss dich dazu bei der “Caisse Primaire d’Assurance Maladie” (CPAM) anmelden. Wenn du ärztlich behandelt wirst, musst du den Arzt zunächst selbst bezahlen. Die CPAM erstattet dir dann die Kosten nach französischem Recht. Doch werden Patienten in Frankreich mit erheblichen Zuzahlungen und Gebühren belastet: bei ärztlicher Behandlung mit 30 % der Kosten und bei Krankenhausbehandlung sogar mit 20 % der Gesamtkosten.

Es wird daher dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

https://aupairscout.com/au-par-versicherung/

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AU-PAIR IN IRLAND

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR IRLAND?

Als Au-pair landest du mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Gastfamilie in den Grafschaften Dublin oder Cork. Die Iren sind sehr herzliche Menschen, sie verbringen viel Zeit mit ihren Großfamilien, feiern gern und sind sportbegeistert.

Vielleicht findest du auch Geschmack an der traditionellen irischen Volksmusik, bestimmt aber an der wunderschönen grünen Landschaft.

RECHTE UND PFLICHTEN

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule und zu Freizeitaktivitäten, betreust sie bei den Hausaufgaben und spielst mit ihnen. Daneben übernimmst du kleinere Tätigkeiten im Haushalt: Du kaufst ein, kümmerst dich um die Wäsche und bereitest kleine Mahlzeiten zu.

Deine Arbeitszeit umfasst 30 bis 35 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an bis zu zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung. Wenn du am sogenannten Au-Pair-Plus-Programm teilnimmst, arbeitest du 40 Stunden pro Woche. Dazu kommen drei Babysitting-Abende.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Es reicht ein gültiger Personalausweis/ Reisepass.

Wenn du Au-pair in Irland werden willst, solltest du:

  • 18 bis 26 Jahre alt sein,
  • über Erfahrung in der Kinderbetreuung oder Jugendarbeit verfügen (2 Referenzen),
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Englisch sprechen und verstehen können,
  • Mindestens einen Realschulabschluss haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9-12 Monate in Irland verbringen wollen. In Ausnahmefällen werden auch Au-pairs für nur 3-6 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • zwei hintereinander liegende freie Tage pro Woche,
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • zwei Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 75 und 100 Euro (Au Pair Plus: 100 bis 130 Euro pro Woche).

 VERSICHERUNG IN IRLAND 

In Irland liegen die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte über den deutschen Sätzen. Für alle, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besteht ein Anspruch auf Behandlung, wenn diese dringend erforderlich ist und wenn die Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Damit sind auch die Schäden abgedeckt, die bei der Au-pair-Tätigkeit entstehen.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

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AU-PAIR IN ITALIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ITALIEN?

In Italien wird dir nicht nur die ewige Stadt Rom gefallen. Auch Venedig, Florenz, Neapel, Mailand und Bologna machen Bella Italia alle Ehre.

Darüber hinaus ist der Beitrag der Italiener zum kulturellen und historischen Erbe Europas und der Welt außergewöhnlich. Und die italienische Küche hat zu Recht Weltruhm erlangt und wird dir deinen Aufenthalt bestimmt sehr schmackhaft machen.

RECHTE UND PFLICHTEN

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule oder in den Kindergarten und holst sie wieder ab, du spielst mit ihnen und hilfst ihnen bei den Hausaufgaben. Daneben übernimmst du kleinere Tätigkeiten im Haushalt: Du staubsaugst, räumst die Spülmaschine aus, hängst die Wäsche auf, etc.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an bis zu zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung. Wenn du am sogenannten Au-Pair-Plus-Programm teilnimmst, arbeitest du bis zu 40 Stunden pro Woche. Dazu kommen drei Babysitting-Abende.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Italien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Wenn du Au-pair in Italien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Möglichst Italienisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • Mindestens einen Realschulabschluss haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9 – 12 Monate in Italien verbringen wollen. In Einzelfällen werden auch Au-pairs für nur 3 – 6 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tage in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein monatliches Taschengeld von 240 Euro (Au Pair Plus: 300 Euro pro Monat)

Die Kosten für den Sprachkurs trägt das Au-pair. In einigen Fällen leistet die Gastfamilie Zuzahlungen zum Sprachkurs.

 VERSICHERUNG IN ITALIEN 

Deine Gastfamilie in Italien kann dich in der staatlichen italienischen Krankenversicherung (Servizio Sanitario Nazionale) versichern. Voraussetzung ist, dass du eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) und eine italienische Steuernummer besitzt. Allerdings werden Patienten in Italien mit erheblichen Zuzahlungen und Gebühren belastet. Daher wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Damit sind auch die Schäden abgedeckt, die bei der Au-pair-Tätigkeit entstehen.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

https://aupairscout.com/au-par-versicherung/

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AU-PAIR IN KANADA

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR KANADA?

Gemessen an der Fläche ist Kanada das zweitgrößte Land der Erde, doch nur im Süden liegen größere Städte.

Im Norden ist Kanada fast unbesiedelt. Selbst in den Metropolen Montreal, Toronto, Vancouver und Ottawa ist die Natur allgegenwärtig. Weil Kanada ein Einwanderungsland ist, herrscht überall eine multikulturelle Atmosphäre.

In Kanada existieren zwei Amtssprachen, Englisch und Französisch. Je nachdem, wo du als Au-pair lebst, kannst du die Kenntnisse in einer dieser Sprachen vertiefen.

 AU-PAIR-BEDINGUNGEN 

In Kanada heißt das Programm „Live-In Caregiver Program“.

Als Au-pair reist du mit einer Working Holiday Arbeitserlaubnis ein. Dieses Visum ermöglicht dir, bis zu einem Jahr in Kanada zu bleiben. In einem Vertrag vereinbaren Au-pairs und Gastfamilien, dass du bis zu 40 Stunden pro Woche Kinder betreust und leichte Hausarbeit erledigst. Weil es zu Urlaub und Freizeit keine offiziellen Bestimmungen gibt, sollten auch diese Punkte in einem Au-pair-Vertrag festgehalten werden.

ALS AU-PAIR IN KANADA ERHÄLTST DU:

  • Freie Kost und Logis (ein eigenes Zimmer),
  • zwischen 125 und 300 Kanadische Dollar Taschengeld pro Woche (je nach Arbeitszeit).

FÜR EINEN AU-PAIR-AUFENTHALT IN KANADA MUSST DU:

  • 18 bis 35 Jahre alt sein,
  • gesund sein,
  • zur Einreise ein Working Holiday Visum haben (kann nur einmal im Leben beantragt werden),
  • eine an den Bereich Kinderbetreuung angepasste Arbeitserlaubnis haben (beim kanadischen Ministerium für Staatsbürgerschaft und Einwanderung, CIC, nach Einreise zu beantragen),
  • Referenzen über 200 Stunden Kinderbetreuung nachweisen (davon 150 in der Betreuung von nicht-verwandten Kindern),
  • Kinderlos und unverheiratet sein,
  • Englisch sprechen und verstehen können (Französischkenntnisse sind von Vorteil, aber keine Bedingung),
  • einen Schulabschluss, eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium haben,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen,
  • einen gültigen EU-Führerschein haben,
  • bei Einreise genügend finanzielle Mittel auf dem eigenen deutschen Girokonto nachweisen (empfohlen: 2.500 Kanadische Dollar).

 VERSICHERUNG IN KANADA 

Wenn du als Au-pair nach Kanada reist, brauchst du eine Au-pair-Versicherung mit einer hohen Deckungssumme. Da ist zunächst einmal die Krankenversicherung: Die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet außerhalb Europas nicht. In Kanada sind Arzt- und Krankenhauskosten besonders hoch. Beschäftige dich mit dem Thema Au-pair-Versicherung, denn gerade in Kanada ist es schwierig, sich wirksam zu schützen.

Falls du mit dem Gedanken spielst, eine amerikanische Versicherung abzuschließen, beachte Folgendes: Mitunter verfügen amerikanische Versicherungen über eine Summenbegrenzung von 50.000 US-Dollar – ein Betrag, der bei Unfällen schnell überschritten ist. Ein deutscher Auslandskrankenschutz bietet auch den Vorteil eines deutschsprachigen Ansprechpartners. Zwar erfolgt die Bearbeitung direkt in Kanada, doch der Gerichtsstand ist Deutschland. Damit würde eine Klage für dich erheblich erleichtert, falls es Probleme mit der Erstattung geben sollte.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete für Kanada enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung zahlt im Todesfall und bei Invalidität.

Falls du über Weihnachten oder zu einem anderen Anlass nach Deutschland kommen möchtest, solltest du auch während der Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes versichert sein. Deutsche Au-pair-Versicherungen gelten in der Regel für die Dauer deines Au-pair-Jahres und schließen den Heimaturlaub ein. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa sechs Wochen vor deiner Abreise ein.

Zu empfehlen ist auch eine Haftpflichtversicherung. Möglicherweise gilt die Privathaftpflichtversicherung deiner Familie auch für das Ausland. Aber sie wird keineswegs für Schäden aufkommen, die im Rahmen deiner Au-pair-Tätigkeit entstehen. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privathaftpflicht und Berufshaftpflicht.

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AU-PAIR IN NEUSEELAND

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR NEUSEELAND?

In Neuseeland gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Aber es besteht die Möglichkeit, mit einem Studentenvisum einen Au-pair-ähnlichen Aufenthalt in einer Familie zu verleben. Mit einem Working Holiday Visum hast du die Möglichkeit, 12 Monate im Land zu bleiben und z. B. nach einem 6-monatigen Au-pair-Aufenthalt bei einer Familie für weitere 6 Monate zu jobben und nebenbei das Land zu erkunden. Allerdings muss es sich um die erste Beantragung des Working Holiday Visums handeln, da es jedem nur einmalig zusteht.

  • Weiterhin sollte dein Alter zwischen 18 und 30 Jahren sein.
  • Du brauchst gute Englischkenntnisse und einen internationalen Führerschein.
  • Außerdem benötigst du einen Nachweis über Erfahrungen in der Kinderbetreuung.
  • Die Arbeitszeit liegt zwischen 25 und 35 Stunden in der Woche.

Du erhältst von den Gasteltern Verpflegung und Unterkunft. Dein eigenes Zimmer ist in der Regel im Haus der Familie. Zusätzlich steht dir ein wöchentliches Taschengeld von mindestens 150 NZ$ zu.

Au-pair in Neuseeland ist nicht billig:
Zu der teuren An- und Abreise und einer Visumsgebühr kommen hohe Vermittlungskosten (Achtung, große Preisunterschiede!) sowie ein Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von ca. 3.000 Euro.

 VERSICHERUNG IN NEUSEELAND 

Eine Au-pair-Versicherung gehört unbedingt in dein Reisegepäck. Du brauchst einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der Behandlungskosten in Neuseeland in vollem Umfang abdeckt. Besonders wichtig ist, dass auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport nach Deutschland eingeschlossen ist.

Um umfassend geschützt zu sein, sind auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Neben guten Versicherungsleistungen sind gerade bei der großen Entfernung nach Australien auch ausreichende Assistance-Leistungen hilfreich, z. B. die Organisation und Kostenübernahme der Anreise eines Familienangehörigen bei einer schweren Erkrankung.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

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AU-PAIR IN NORWEGEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR NORWEGEN?

Insgesamt leben in Norwegen nur rund 4,5 Millionen Menschen. Der größte Teil der Bevölkerung bewohnt Dörfer und kleinere Städte. Es gibt eine sehr gute Infrastruktur, wie Norwegen insgesamt einen sehr hohen Lebensstandard bietet.

Das Familienleben wird oft sehr traditionell geführt und die Familie hat einen besonderen Stellenwert. Die meisten Familien sind klein und leben im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Viele Familien besitzen eine Blockhütte in den Bergen, an den bekannten norwegischen Fjorden oder an der Küste. Hier verbringen sie in den Ferien viel Zeit miteinander.

Die Kinder und Teenager sind oft in Sportvereinen, Schulbands oder Jugendverbänden organisiert, denen du dich auch als Au-pair anschließen kannst. Dort kannst du leicht nette Kontakte knüpfen und deine Freizeit gestalten.

RECHTE UND PFLICHTEN

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule oder in den Kindergarten und holst sie wieder ab, du spielst mit ihnen und hilfst bei den Hausaufgaben, du badest sie und bringst sie ins Bett.

Du verrichtest leichte Hausarbeiten, unterstützt die Familie dabei, die Wohnung in Ordnung zu halten und hilfst beim Waschen und Bügeln. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen. Du arbeitest wöchentlich 30 Stunden, 5 Stunden täglich an 6 Tagen in der Woche. Zusätzlich stehst du an zwei Abenden zum Babysitting zur Verfügung. Deine Arbeitszeiten und Aufgaben variieren je nach Alter der Kinder.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Au-pairs müssen vor ihrer Einreise nach Norwegen bei der norwegischen Botschaft in ihrem Heimatland eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wenn du Au-pair in Norwegen werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (2 Referenzen über Babysitting, Arbeit in der Schule oder im Kindergarten)
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • englische Sprachkenntnisse haben. Wenn du schon ein wenig Norwegisch sprichst, wird das die Familie freuen.
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • idealerweise einen PKW-Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen,
  • 6 bis 24 Monate in Norwegen verbringen wollen.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • mindestens 2 freie Tage in der Woche,
  • 25 Tage bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • 3.800 bis 4.100 Norwegische Kronen Taschengeld pro Monat. Zusätzlich bekommst du 400 Norwegische Kronen pro Monat für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und 6.000 Norwegische Kronen für den Sprachkurs.

 VERSICHERUNG IN NORWEGEN 

In Norwegen besteht automatisch eine Sozialversicherung, da das von der Gastfamilie gezahlte Taschengeld versteuert werden muss. Du bist als Au-pair durch das norwegische Gesundheitssystem (Folketrygd) versichert. Deine Gastfamilie meldet dich dort an. Für einen Arztbesuch muss eine Gebühr entrichtet werden. Die Behandlungskosten übernimmt die staatliche Krankenversicherung, jedoch nur für akut auftretende Krankheiten. Die Kosten für Zahnbehandlungen und für die Behandlung chronischer Krankheiten werden nicht erstattet. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert, auch um einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland abzudecken.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Au-pair-Tarife gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

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AU-PAIR IN DER SCHWEIZ

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE SCHWEIZ?

In der Schweiz wird je nach Kanton Französisch, Italienisch oder Deutsch gesprochen. Du kommst als Au-pair wahrscheinlich in die Westschweiz, zu der die Städte Genf und Lausanne gehören, ins Tessin oder in die Deutschschweiz mit ihren Städten Bern, Basel und Zürich.

Nicht nur die Schweizer Alpenlandschaft und die vielen Seen tragen zur hohen Lebensqualität in der Eidgenossenschaft bei. Auch das kulturelle Angebot ist in weiten Teilen des Landes überaus vielfältig.

RECHTE UND PFLICHTEN

Die Aufgaben von Au-pairs sind klar definiert: Im Vordergrund steht die Betreuung der Kinder und nicht etwa die Versorgung von Haustieren oder die Haushaltsführung. Jedoch dürfen leichte Tätigkeiten wie Wäsche waschen, Bügeln oder die Zubereitung von Mahlzeiten für die Kinder verlangt werden. Oft wünschen sich Gasteltern auch, dass das Au-pair die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt.

In einem verbindlichen Vertrag zwischen Au-pair und Gastfamilie sind die Arbeitszeiten, die Vergütung, die Urlaubstage und die Abgaben zur Sozialversicherung festgelegt. Die Arbeitszeit von Au-pairs liegt bei maximal 30 Stunden in der Woche. Da Au-pairs in der Schweiz wie Angestellte behandelt werden, müssen sie auch Steuern zahlen.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen:

Du benötigst als deutsche(r) Staatsbürger(in) zur Einreise in die Schweiz kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Reisepass. Du darfst 12 Monate in der Schweiz leben und deinen Aufenthalt um ein weiteres Jahr verlängern, wenn du in derselben Gastfamilie bleibst. Für die Verlängerung können allerdings Kosten entstehen, die von deinen Gasteltern zu tragen sind.

Was du auch als EU-Mitglied brauchst, ist eine Arbeitsgenehmigung. Diese Erlaubnis muss durch die Gasteltern beantragt und bezahlt werden. Weil ab dem Tag der Beantragung bis zur Genehmigung bis zu zwei Monate vergehen können, musst du einplanen, dass eine kurzfristige Vermittlung in die Schweiz nicht möglich ist.

Wenn du Au-pair in der Schweiz werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (2 Referenzen über Babysitting, Arbeit in der Schule oder im Kindergarten, Praktika, etc.)
  • möglichst kinderlos und unverheiratet sein,
  • Sprachkenntnisse in mindestens einer der drei Amtssprachen haben: Französisch, Italienisch oder Deutsch.
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein und Fahrpraxis haben,
  • möglichst einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben,
  • am besten Nichtraucher/-in sein
  • 9 – 12 Monate in der Schweiz verbringen wollen.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • 30 Tage bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche sowie ein ganzes Wochenende pro Monat
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs in der Landessprache deines Aufenthaltsortes zu besuchen,
  • ein monatliches Taschengeld zwischen 500 und 750 Schweizer Franken. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag. Netto verringert sich der Betrag um die Abgaben an die Sozialversicherung. In der Schweiz müssen von jedem Einkommen 12,1 % an den Sozialversicherungsträger gezahlt werden. Die Gastfamilie übernimmt davon die Hälfte, also 6,05 %. Die andere Hälfte wird dem Au-pair vom monatlichen Taschengeld abgezogen. Au-pairs in der Schweiz müssen Lohnsteuern zahlen. Hier wird von einem angenommenen Betrag ausgegangen, der neben dem Taschengeld auch den Wert von freier Kost und Logis beinhaltet. Dadurch kann sich das monatliche Taschengeld erneut verringern.
  • In einigen Kantonen der Schweiz werden die Reisekosten von der Gastfamilie erstattet.

 VERSICHERUNG IN DER SCHWEIZ 

In der Schweiz wirst du in die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen) aufgenommen. Gemäß Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen auch Au-pairs der Krankenkasse angehören.

Wenn du nur als Au-pair in der Schweiz bleibst, reicht möglicherweise eine private Au-pair-Versicherung. Solltest du nach deinem Au-pair-Aufenthalt noch länger bleiben, kann es sein, dass du rückwirkend die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen musst. Erkundige dich darum vorher bei der in deinem Kanton zuständigen Behörde.

Die zahnärztliche Behandlung gehört bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse. In einem öffentlichen Krankenhaus müssen die Patienten in der Regel nicht in Vorleistung treten.

Anders verhält es sich bei Privatkrankenhäusern: Sämtliche Behandlungskosten sind in Vorleistung zu erbringen und werden nur teilweise erstattet. Es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Au pair Assurance abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

https://aupairscout.com/au-par-versicherung/

AU-PAIR IN SPANIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SPANIEN?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 – 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 – 3 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

 VERSICHERUNG IN SPANIEN 

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN SPANIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SPANIEN?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 – 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 – 3 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

 VERSICHERUNG IN SPANIEN 

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN SPANIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SPANIEN?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Permis de conduire haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 – 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 – 3 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

 VERSICHERUNG IN SPANIEN 

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

https://aupairscout.com/au-par-versicherung/

En Cours De Traitement

En Cours De Traitement

En Cours De Traitement

Vous avez la Possibilité de nombreuses Photos ou des Albums dans Votre Profil, de publier. S'il vous plaît assurez-Vous, dans Votre propre Intérêt – seulement par de sympathiques Photos, de sorte qu'une Famille d'accueil, une bonne Impression reçoit.

Si rapidement, dans une Famille d'accueil, dépend très fortement, pour ne pas dire: en premier Lieu – et si Vos Photos donnent l'Impression qu', de manière responsable avec les Enfants à la contourner!

Il est également important que

  • les Photos de bonne Qualité sont – ils donc pas bougé, ne jaunit ou trop sombres
  • Sur les Photos bien reconnaître – donc, non seulement, quelque part dans l'Arrière-plan
  • les Photos actuellement possible et de montrer comment Ils sont aujourd'hui

Mauvaise ou pour d'autres Raisons inappropriées Photos nous devons malheureusement, refuser de!

Pour vous inscrire, cliquez en haut dans la Barre de Menu sur “Enregistrement“. Vous y trouverez un Formulaire, s'il Vous plaît soigneusement honnêtement et directement en ligne à remplir.

Alle mit einem * versehenen Felder sind Pflichtfelder. Das heißt, diese Felder müssen ausgefüllt werden, damit Ihre Registrierung vom System akzeptiert wird.

Par E-Mail, par Fax ou par Courrier envoyé des Formulaires d'inscription nous ne pouvons malheureusement pas accepter. Nous vous remercions de Votre Compréhension.

Oui, vous pouvez Vous inscrire déjà. Mais Votre Profil ne sera pas publié dans la Galerie, si nous sommes au moins 2 appropriée Photo de Vous avez.

Attention:
Sollten Ihre Fotos (wie übrigens auch Ihr Schreiben an die Gasteltern, falls dies ebenfalls noch fehlt) nicht innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum Ihrer Registrierung bei uns eingehen, wird Ihre Registrierung automatisch gelöscht und Sie müssten sich gegebenenfalls neu registrieren!

Oui, vous pouvez Vous inscrire déjà. Mais Votre Profil ne sera pas publié dans la Galerie, si nous avons un bon d'Écrire à ses Parents, il existe.

L'Écriture, Vous pouvez nous contacter dans les 14 Jours, le dépôt tardif. Cela ne se produit pas, Votre Enregistrement sera supprimé. Dans ce Cas, Ils devront, le cas échéant, d'enregistrer à nouveau.

In diesem Textfeld können bzw. sollen Sie einen persönlichen Brief an die Gastfamilie schreiben. Stellen Sie sich vor, erzählen Sie, warum Sie gerne Au-pair werden möchten und was Sie sich davon erwarten. Beschreiben Sie Ihr Leben, Ihre Familie, was Sie beruflich und in Ihrer Freizeit tun. Und natürlich sollten Sie ausführlich erzählen, welche Erfahrungen Sie bereits mit Kindern hatten.

Schreiben Sie unbedingt in der Sprache des  Landes, in dem Sie als Au-Pair tätig werden wollen!

Si Vous utilisez actuellement déjà dans une Famille d'accueil, et après une nouvelle Famille, Vous devriez également ouvert et honnête sur les Raisons des besoins. Juste pour que Vous pouvez à priori tout Doute potentiels Familles d'accueil concernant Leur Pertinence en tant qu'Au-pair, évidement!

Attention:

Si Vos Photos et Votre Lettre n'est pas dans un délai de deux Semaines à compter de la Date de Votre Inscription par nos services, Votre Profil sera automatiquement supprimé et que Vous devez, le cas échéant, d'enregistrer à nouveau!

Désolé il nous fait: Sans au moins une bonne Photo de Votre Profil ne pas publier.

Et cela signifie que la Médiation ne peut avoir lieu, parce que nous sommes exclusivement sur notre galerie web est effectuée.

En réalité, il est plus que difficile, sans Photo, une Famille d'accueil à trouver, que ce soit pour nous ou une autre Agence. Car bien entendu, les Parents d'accueil aimé une Photo de la Personne, les Circonstances, pour les douze prochains Mois Partie de leur Famille.

Tout d'abord, nous Vous enverrons un E-Mail. Ainsi, Vous recevez une Confirmation que Votre Inscription a bien fonctionné. De plus, Vous recevrez:

  • une Copie de Vos Informations
  • Votre Au pair, l'IDENTIFIANT Vous dans notre Base de données et Vous est possible de spécifier si Vous nous contactez.

Diese E-Mail sollte eigentlich innerhalb weniger Minuten bei Ihnen sein. Manchmal dauert es aber auch einige Stunden. Sollten Sie auch am nächsten Tag noch keine Nachricht von uns erhalten haben, dann ist wahrscheinlich etwas schiefgelaufen. Senden Sie in diesem Fall bitte – unter Angabe Ihrer Au-pair-ID* – eine E-Mail an info@aupairscout.com

L'activation et la Publication de Votre Profil

Wenn Sie uns mindestens ein geeignetes Foto und Ihren persönlichen Brief an die Gastfamilie bereits mitgeschickt haben, werden wir jetzt Ihre Angaben prüfen und Ihr(e) Foto(s) für die Veröffentlichung in der Au-pair-Galerie bearbeiten. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihr Profil freigeschaltet. Das bedeutet,

  • Votre Profil est sous Votre ID publié dans la Galerie et
  • Vous recevrez un E-Mail avec Vos données d'Accès de Votre espace personnel. Avec ces Données, vous pouvez Vous connecter, par Exemple, dans nos Familles Galerie de parcourir.

Si Vous avez des Photos à nous avez envoyé, quelle qu'en soit la raison, n'est pas publiable, Vous recevrez un Message par E-Mail. Veuillez nous envoyer le plus rapidement possible les nouvelles, meilleures Photos.

Si Vous n'avez pas envoyé des Photos de ramasser s'il Vous plaît le plus rapidement possible après, de préférence par E-Mail. Si Vous n'avez pas Vos Photos à numériser, Vous pouvez vous aussi nous envoyer par Courrier.

Attention:

Sans appropriée(s) Photo(s) et sans Lettre aux Parents d'accueil de Votre Profil n'est pas publié. Si Vos Photos et Votre Lettre n'est pas dans un délai de deux Semaines à compter de la Date de Votre Inscription par nos services, Votre Profil sera automatiquement supprimé et que Vous devez, le cas échéant, d'enregistrer à nouveau!

Et ce qui se passe après la Publication de Votre Profil?

Ensuite, il peut aller très vite: en effet, les Familles d'accueil ont la Possibilité d'un nouveau réglée Au pair Profils par E-Mail informer.

Si une Famille Vous intéresse, il vous sera plus le petit E-Mail-Icon sur Votre Profil, votre Familienprofil, une ou plusieurs Photos et de votre Lettre personnelle au pair envoyer.

Vous pouvez alors une seule fois, dans la Tranquillité de lire et de regarder. Et puis, Vous devez à la Famille de réponses.

* Ihre Au-pair-ID wird Ihnen auch direkt nach der Registrierung in Ihrem Browser angezeigt. Für alle Fälle sollten Sie sie sich notieren.

En principe, toutes les Questions véridique répondre. Truquage de venir plus tôt ou plus tard, toujours à la Lumière du jour. Et puis la Colère est d'autant plus grand. Si nous (ou les Parents) de découvrir que Vous avez sciemment fait de fausses déclarations, nous Vous immédiatement de la Médiation, d'exclure et de la Galerie supprimer!

La Décision d'une Famille, si une fille Au pair sympathique ou pas, dépend presque exclusivement de deux Choses:

  1. den Fotos des Au-pairs
  2. dem persönlichen Brief an die Gastfamilie

Ces deux Choses, Vous devriez donc avec une particulière Attention.

Nutzen Sie auch die Zeit bis zur Veröffentlichung Ihres Profils. Überlegen Sie noch einmal genau: Haben Sie vielleicht doch noch bessere Fotos? Gibt es zusätzliche Fotos, die Sie einsenden könnten? Lohnt es sich vielleicht sogar, extra neue Fotos zu machen oder machen zu lassen? Lesen Sie auch Ihren Brief noch einmal genau durch. Haben Sie ausführlich von sich und Ihrer Familie erzählt? Kann sich eine deutsche Gastfamilie ein Bild von Ihrem Leben machen? Haben Sie auch geschildert, wo und wie Sie Ihre Sprachkenntnisse erworben haben? Haben Sie erläutert, warum Sie als Au-pair tätig sein wollen und warum Sie ausgerechnet in das Land kommen möchten?

Il est mindestens zwei gute Fotos erforderlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihrem Profil bis zu vier verschiedene Fotos hinzuzufügen, damit sich die Gastfamilie ein umfassendes Bild von Ihnen machen kann. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihrem Profil bis zu vier verschiedene Fotos hinzuzufügen, damit sich die Gastfamilie ein umfassendes Bild von Ihnen machen kann.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können die Änderungen selbst vornehmen. Bei jeder Änderung wird Ihr Profil erneut überprüft und freigeschaltet.

Cela a trois bonnes Raisons:

  1. Pour Vous en tant que Au-pair: Le Formulaire d'inscription vous permet de Créer Votre Au pair Profil de notre Au pair Galerie publié le une Famille d'accueil ne peuvent l'imaginer. Cela signifie pour Vous: Si Vous lors de l'Enregistrement de toutes les Informations et, si possible, même les Photos et Lettre de motivation personnelle, de déposer Votre Profil dans un laps de Temps de publier. En outre, Vous après Votre Activation de commencer immédiatement Contact avec jugent approprié, les Familles de nos Familles à la Galerie de l'accueillir. Et bien que dans le vrai Sens du Mot par un Clic de souris, sans à chaque Fois maladroite de nouveau l'ensemble de Votre Situation, d'enseignes et de Leurs Attentes et de nouvelles Exigences de devoir formuler.
  2. Für die Gastfamilie: Non seulement Vous et bien sûr, Votre Famille! – voulez à l'avance autant que possible sur la Famille de savoir qui en a la Garde, à l'écart de la Maison à beaucoup de passer des Mois pourraient. Inversement, souhaite aussi de la Famille autant que possible sur les Gens savent peut-être une Année entière de votre Famille pourrait passer. Par conséquent, nous pensons qu'il est seulement juste, si les Familles et les jeunes filles Au pair aussi présenter en détails.
  3. Pour les AuPairScout: Als Au-pair-Agentur verstehen wir unsere Aufgabe nicht in der Vermittlung von beliebigen Au-pairs in beliebige Familien. Wir möchten, dass Au-pairs und Familien im Sinne des Au-pair-Programms zueinander finden und eine für beide gleichermaßen wunderschöne Zeit miteinander verbringen. Wir sehen es daher als unsere Pflicht an, möglichen Missbrauch (auch durch Gastfamilien) zu verhindern, weil auch wir als Agentur mit der Vermittlung eine moralische Verantwortung für den jungen Menschen übernehmen, den wir nach Deutschland holen darauf zu achten, dass die Bedürfnisse von Gastfamilie und Au-pair möglichst optimal miteinander vereinbar sind.

Les deux, nous pouvons uniquement faire de manière satisfaisante, si nous par les deux Parties, des Familles et des jeunes filles Au pair, si possible, des Informations détaillées sont disponibles

Non, pas du tout. L'Inscription est gratuite et ne Vous engage à rien.

Cependant, nous tenons à Vous pour des Raisons d'Équité demandons de nous informer immédiatement si pour une raison quelconque, – pas plus d'Intérêt à la Médiation devraient avoir.

Cela se produit automatiquement lorsque vous Vous inscrivez avec nous et nous Leur Profil à débloquer.

Tout d'abord, nous Vos Informations à vérifier et contrôler si des Photos et un joli Texte sont disponibles. Ce n'est pas le Cas, nous vous demanderons de Vous, de Votre Profil et de les améliorer.

Si toutes ces Conditions, c'est à dire

  • es liegen geeignete Fotos vor
  • es liegt ein schöner Text vor
  • eventuelle Unklarheiten wurden geklärt

sont remplies, nous Leur Profil à débloquer.

Cela signifie:

  1. Wir veröffentlichen Ihr Profil in unserer Internetgalerie, so dass Sie dort von Gasteltern gefunden werden können.
  2. Wir senden Ihnen eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten, mit denen Sie sich in Ihren persönlichen und geschützten Bereich einloggen können.

Et puis, nous l'espérons, Vous allez être très vite une gentille Famille allemande trouver.

Notre Galerie est toujours d'actualité.

Pour ce faire, deux Conditions doivent être remplies:

  • Vous devez être enregistré et activé, c'est à dire Votre Profil doit être dans la Galerie apparaissent.
  • La Famille d'accueil doit être enregistré et activé.

Si c'est le Cas, la Famille doit se connecter et Votre Profil dans la Galerie. Maintenant il vous suffit de Leur envoyer un Message

Remarque:
Sie sehen, es ist sehr wichtig, dass Sie per E-Mail erreichbar sind. Sorgen Sie also unbedingt dafür, dass

  • Votre Adresse E-Mail et toujours correct et à jour. Si vous changez d'Adresse, informez-en immédiatement la AuPairScout.
  • Votre E-Mail boîte aux Lettres ne déborde. Consultez régulièrement Vos E-Mails et assurez-Vous que Votre boîte aux Lettres n'est pas trop plein. Certains Fournisseurs de verrouiller Votre boîte aux Lettres.
  • Toujours vérifier Votre Dossier Spam

Bien sûr, on peut vous le.

Allerdings werden – aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen – die genauen Kontaktdaten der Bewerberinnen und Bewerber nicht für die Allgemeinheit einsehbar veröffentlicht.

Après la première prise de Contact dans le Chat, Vous pouvez utiliser Votre numéro de Téléphone de la Famille d'accueil, transférer, pour ensuite appeler.

Remarque:

Nous Vous conseillons vivement de s'abstenir de Votre numéro de Téléphone et l'Adresse de Votre Lettre personnelle, à la Famille de le mentionner. Nous devrions Tel découvrir (et cela, nous en tout Cas), Votre Lettre sera supprimé et Votre Profil ne soit pas le débloquer ou à partir de la Galerie de la ville.

 Sur les Au pair Recherche

Erster Ansprechpartner in Notfällen ist zunächst Ihre Vermittlungsagentur. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, stehen für Au-pairs die Telefonseelsorge oder die Hotline der Aupair Society e.V. zur Verfügung.

1) Notfallhotline Telefonseelsorge: +49 8001110111 oder +49 8001110222

2) Notfallhotline Aupair Society e.V.: +49 800110287247

(Le fonctionnement de la Hotline est de la Responsabilité de Aupair Society e. V.)

Ces Numéros sont uniquement pour les appels d'Urgence détermine.