“Au pair” kommt ursprünglich aus dem Französischen und bedeutet soviel wie “gleichgestellt” oder auch „auf Gegenseitigkeit“.

Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort „Au-pair“ einen jungen Menschen aus einem anderen Land, der im Rahmen des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ für eine bestimmte Zeit in eine Familie aufgenommen wird.

Die Gastfamilie hilft ihm, seine Sprachkenntnisse des jeweiligen Gastlandes zu vervollkommnen und bringt ihm die landesübliche Kultur näher. Als Gegenleistung für Kost, Logis und Taschengeld hilft das Au-pair bei der Betreuung der Kinder und bei leichten Hausarbeiten.

Zunächst einmal lernen Sie die jeweilige Landessprache am schnellsten und einfachsten, wenn Sie bei einer Gastfamilie wohnen, da Sie bei der Familie und im Alltag täglich mit ihr konfrontiert werden. Dies kann für Ihre spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit wichtig sein, vor allem für zukünftige Fremdsprachenkorrespondentinnen, Fremdsprachensekretärinnen, Stewardessen oder Sachbearbeiterinnen im Import/Export usw.

Doch selbst wenn Sie die Sprache nicht für Ihren späteren Beruf benötigen, bringt Ihnen ein Au-pair-Jahr viele neue Eindrücke für Ihren zukünftigen Lebensweg. Als Au-pair lernt man auch das Gastland ganz anders kennen, als man es als Besucher je könnte.

Außerdem entfallen als Au-pair viele Dinge, die bei einer Reise auf einen zukämen: Man muss sich nicht selbst eine Wohnung suchen, es gibt kostenfreie Verpflegung und für die Arbeit gibt es ein Taschengeld.

Als Gastfamilie kommen in Frage Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende, die

  • mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben und
  • die Landessprache als Umgangssprache sprechen.
  • Grundsätzlich muss mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die die jeweilige Staatsangehörigkeit besitzen*.

Die Gastfamilie muss in der Lage sein,

  • dem Au-pair ein eigenes Zimmer mit mindestens einem Bett, Tisch, Stuhl und Schrank zur Verfügung stellen
  • für die Verpflegung des Au-pairs aufzukommen
  • dem Au-pair ein Taschengeld in Höhe von mindestens 280,– Euro monatlich zu zahlen
  • und für die Kranken- und Unfallversicherung aufzukommen.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf mit den Gasteltern nicht verwandt sein
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.

Das ist ganz einfach:

  1. Sie klicken in der oberen Menüleiste den Punkt “Registrieren” an.
  2. Sie füllen alle Felder des Formulars vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  3. Wenn möglich schreiben Sie auch gleich einen persönlichen Brief an die Gasteltern (ohne Ihre persönlichen Kontaktdaten) in dem dafür vorgesehenen Feld.
  4. Sie klicken auf “Registrieren” und fügen danach mindestens zwei Fotos von Ihnen hinzu.
  5. Ohne Fotos können wir Ihr Profil nicht freischalten, d.h. in der Galerie veröffentlichen. Kontaktiert und vermittelt werden nur Au-pairs, die in der Galerie sind.

Wenn alles in Ordnung ist, werden wir Ihr Profil freischalten, damit es in unserer Galerie erscheint. Und dort können Sie dann von Familien gefunden werden, die gerade ein Au-pair suchen.

Wir verlangen von Au-pairs, KEINE Vermittlungsgebühr.

Die Höhe des Taschengelds in Deutschland beträgt derzeit 280,– Euro pro Monat.

Sie sollten bereits über gute Grundkenntnisse in Deutsch verfügen. Diese sind Voraussetzung für die Aufnahme in das Au-pair-Programm und werden vorab von uns, später sicher auch von der zukünftigen Gastfamilie und – falls Sie Visum-pflichtig* sind – auch in der deutschen Botschaft überprüft.

* Ein Einreisevisum benötigen alle Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz und der USA).

Sie sollten Erfahrung in der Kinderbetreuung und im Haushalt haben.

Die Gastfamilie erwartet von Ihnen, dass Sie zuverlässig, pflichtbewusst, kinder- und tierlieb, ehrlich, tolerant und kontaktfreudig sind.

Ein Führerschein ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.

Zu den klassischen Au-pair-Tätigkeiten gehören Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten.

Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.

Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

  • Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln;
  • das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;
  • die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
  • das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).

Das kann unter Umständen ganz schnell gehen, wenn Sie sich in unserer Internetgalerie optimal präsentieren. Hierbei kommt es unserer Erfahrung nach vor allem darauf an, dass Sie geeignete Fotos zur Veröffentlichung wählen und einen sympathischen und engagierten Brief an die Gasteltern schreiben.

Wenn Sie diese zwei Dinge beachten, können Sie nach der Veröffentlichung Ihres Profils mehr oder weniger sofort mit Anfragen von Gastfamilien rechnen.

Unser Tipp: Zur Sicherheit sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach mehrmals täglich abrufen, (auch im Spam Ordner) um im Falle eines Falles schnell reagieren zu können.

Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und in welches Land sie Au-pair machen möchten.

Das hängt ganz entscheidend davon ab, ob Sie zur Einreise ein Visum benötigen oder nicht.

Bei der Bundesagentur für Arbeit heißt es dazu:

“Die Aufgaben im Haushalt dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen (einschließlich Babysitting).

Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt.

Die Besorgung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden.

Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind ihm mindestens 4 freie Abende pro Woche zu gewähren.

Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen.

Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.” Informationen zu weiteren Ländern finden Sie in unserer Rubrik “Au-pair Infos weltweit”.

Reisekosten – sowohl für die An- und Abreise als auch für Urlaubsreisen oder für den öffentlichen Nahverkehr – sind grundsätzlich vom Au-pair selbst zu tragen, sofern diese nicht im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit anfallen (z.B. um das Kind zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten zu begleiten).

In der Praxis ist es jedoch so, dass der Großteil der Gasteltern sich auf freiwilliger Basis an diesen Kosten beteiligt (An- und Abreise) oder sie sogar ganz übernimmt (öffentlicher Nahverkehr). Am besten klären Sie diese Fragen vorab mit der Familie.

Ja, das sind Sie.

Die Gasteltern sind verpflichtet, ihr Au-pair im Falle von

  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft und Geburt zu versichern.

Zusätzlich empfehlen wir unseren Gasteltern, auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da sie ansonsten für eventuell durch Sie verursachte Schäden selbst zur Rechenschaft gezogen würden.

Registrierten Gasteltern bietet die AuPairScout die Möglichkeit, eine solche Versicherung bei einer Gesellschaft, mit der wir seit Jahren gute Erfahrungen gemacht haben, direkt online auf unseren Seiten abzuschließen.

Ihre Pflichten:

  • Mitwirkung bei leichten Arbeiten im Haushalt und bei der Kinderbetreuung inklusive Babysitting
  • die Arbeitszeit darf höchstens 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich betragen

Ihre Rechte:

  • Integration in die Gastfamilie
  • angemessene Unterkunft im eigenen Zimmer
  • Verpflegung durch die Gastfamilie
  • Taschengeld in Höhe von 280,– EUR monatlich
  • mindestens 1 freier Tag pro Woche (mindestens einmal monatlich an einem Sonntag) und mindestens 4 freie Abende pro Woche
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen
  • 4 Wochen bezahlter Urlaub bei einem 12-monatigen Aufenthalt; bei einem kürzeren Aufenthalt 2 Werktage pro vollem Monat
  • Versicherung durch die Gastfamilie im Falle von Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls

Vor Beginn des Au-pair-Verhältnisses ist ein schriftlicher Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten abzuschließen. Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag).

In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Au-pair-Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zusammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit überwunden.

Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Hier finden Sie die offiziellen Informationen zum Thema Au-pair der Bundesagentur für Arbeit (BA, das deutsche Arbeitsamt). Diese beschreiben die offiziellen Rahmenbedingungen, die für einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland gelten.

arbeitsagentur.de/datei/au-pair-merkblatt_ba031460.pdf

AU-PAIR IN USA

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR USA?

Sind die Vereinigten Staaten auch dein Traumziel? Du erlebst dort nordamerikanischen Optimismus, entspannte Gastfreundschaft und bestimmt viel Wertschätzung.

Au-pair in den USA ist ein urbanes Programm: Au-pairs kommen meist in die Vororte der großen Städte und lernen neben amerikanischen Freunden Au-pairs aus aller Welt kennen. Gleichzeitig ist es ein betreutes Programm: Du bist Familienmitglied, hast Kinder, die eine enge Bindung zu dir aufbauen und kannst dich bei Problemen an Betreuer wenden.

Du entwickelst ausgezeichnete Englischkenntnisse und kannst internationale Arbeitserfahrung, Mobilität und Verantwortungsbewusstsein vorweisen.

 AU-PAIR-BEDINGUNGEN 

Die Rahmenbedingungen für das Au-pair-Programm gibt das US Department of State vor.

FÜR EINEN AUFENTHALT MUSST DU:

  • das J1 Visum haben, das du nur über eine Austauschorganisation/Au-pair-Agentur beantragen kannst (ein Aufenthalt ohne Organisation ist illegal),
  • 12 Monate in den USA verbringen wollen,
  • 18 bis 26 Jahre alt sein,
  • 2 Referenzen über Erfahrung in der Betreuung von nicht-verwandten Kindern unter 10 Jahren haben (Stundenzahl ist bei den Austauschorganisationen unterschiedlich),
  • Kinderlos und unverheiratet sein,
  • Englisch sprechen und verstehen können,
  • Abitur, Fachhochschulreife oder alternativ Real- oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung haben,
  • gesund sein,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen,
  • in den meisten Fällen den PKW Führerschein und Fahrpraxis nachweisen.

In einem Vertrag vereinbaren Au-pairs und Gastfamilien, dass du bis zu 45 Stunden pro Woche Kinder betreust und Hausarbeit rund um die Kinder erledigst.

ALS AU-PAIR IN USA ERHÄLTST DU:

  • Freien Hin- und Rückflug
  • Freie Kost und Logis (ein eigenes Zimmer)
  • Einführungsseminar vor Ort
  • 195,75 US-Dollar Taschengeld pro Woche
  • Bis zu 500 US-Dollar Studiengeld für Collegekurse in den USA
  • 10 Werktage Urlaub bei Fortzahlung des Taschengelds
  • 1 ½ Tage Freizeit pro Woche
  • Ein komplett freies Wochenende pro Monat
  • Eine Basiskrankenversicherung
  • 13. Monat zum Reisen

 VERSICHERUNG IN DEN USA 

Wenn du als Au-pair in die Vereinigten Staaten reist, brauchst du eine Au-pair Versicherung mit einer hohen Leistungssumme. Da ist zunächst einmal die Krankenversicherung: Die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet außerhalb Europas nicht.

In den USA sind Arzt- und Krankenhauskosten besonders hoch. Außerdem muss die Versicherung die strengen Anforderungen für USA-Visa erfüllen. Zwar übernimmt die Gastfamilie die Kosten für deine Krankenversicherung, aber oft ist darin nur ein Basisschutz enthalten. Meist bietet dir die Austauschorganisation/Au-pair-Agentur eine Versicherung an. Beschäftige dich mit dem Thema Au-pair-Versicherung, denn gerade in den USA ist es schwierig, sich wirksam zu schützen.

Amerikanische Versicherungen erfüllen zwar die Voraussetzungen für USA-Visa, doch gibt es bei ihnen oft eine Summenbegrenzung von 50.000 US-Dollar – ein Betrag, der bei Unfällen schnell überschritten ist. Es kann also wichtig sein, den amerikanischen Basisschutz durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen.

Ein deutscher Auslandskrankenschutz bietet auch den Vorteil eines deutschsprachigen Ansprechpartners. Zwar erfolgt die Bearbeitung direkt in den USA, doch der Gerichtsstand ist Deutschland. Damit würde eine Klage für dich erheblich erleichtert, falls es Probleme mit der Erstattung geben sollte.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete für die USA enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung zahlt im Todesfall und bei Invalidität.

Sinnvoll ist auch eine Haftpflichtversicherung. Möglicherweise gilt die Privathaftpflichtversicherung deiner Familie auch für das Ausland. Aber sie wird keineswegs für Schäden aufkommen, die im Rahmen deiner Au-pair-Tätigkeit entstehen. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privathaftpflicht und Berufshaftpflicht.

Falls du über Weihnachten oder zu einem anderen Anlass nach Deutschland kommen möchtest, solltest du auch während der Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes versichert sein. Deutsche Au-pair-Versicherungen gelten in der Regel für die Dauer deines Au-pair-Jahres und schließen den Heimaturlaub ein. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa sechs Wochen vor deiner Abreise ein.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

AU-PAIR IN AUSTRALIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR AUSTRALIEN?

In Australien gibt es kein offizielles Au-pair Programm. Aber es besteht die Möglichkeit, mit einem Studentenvisum einen Au-pair-ähnlichen Aufenthalt in einer Familie zu verleben. Einige Agenturen bieten auch sogenannte Demi-Pair-Programme an – eine Kombination aus Au-pair und regelmäßigem Sprachkursbesuch mehrmals die Woche.

  • Wenn du in Australien tätig werden willst, solltest du zwischen 18 und 30 Jahren alt sein.
  • Du brauchst gute Englischkenntnisse und einen Führerschein.
  • Außerdem benötigst du einen Nachweis über Erfahrungen in der Kinderbetreuung.

Die Arbeitszeit von Au-pairs in Australien liegt zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche.

Du kannst 12 Monate als Au-pair in Australien bleiben, aber der Aufenthalt bei einer Familie darf nicht mehr als 6 Monate dauern. Nach einem halben Jahr musst du also die Familie wechseln oder einen anderen Job finden.

Au-pair in Australien ist nicht billig: Zu der teuren An- und Abreise und einer Visumsgebühr kommen hohe Vermittlungskosten (Achtung, große Preisunterschiede!) sowie ein Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von ca. 3.000 Euro.

 VERSICHERUNG IN AUSTRALIEN 

Eine Au-pair-Versicherung gehört unbedingt in dein Reisegepäck. Du brauchst einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der Behandlungskosten in Australien in vollem Umfang abdeckt. Besonders wichtig ist, dass auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport nach Deutschland eingeschlossen ist.

Um umfassend geschützt zu sein, sind auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Neben guten Versicherungsleistungen sind gerade bei der großen Entfernung nach Australien auch ausreichende Assistance-Leistungen hilfreich, z. B. die Organisation und Kostenübernahme der Anreise eines Familienangehörigen bei einer schweren Erkrankung.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN BELGIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR BELGIEN?

Belgien gehört zu den klassischen Au-pair-Ländern. Das Land verfügt über verschiedene Amtssprachen, einen reichen geschichtlichen Hintergrund und viele kulinarische Delikatessen.

Trotz der Nähe zu Deutschland erlebst du in Belgien eine ganz andere Kultur und kannst viel Neues entdecken. Der Norden des Königreiches mit den Flamen ist niederländisches, der Süden mit den Wallonen ist französisches Sprachgebiet.

RECHTE UND PFLICHTEN

Deine Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung der Kinder, leichte Hausarbeit sowie Babysitting. Die normale Arbeitszeit für Au-pairs beträgt 20 Stunden pro Woche sowie zusätzlich 2-3 Babysitting-Abende. Was genau zu tun ist, klärt jede Familie mit ihrem Au-pair vor Ort. Au-pairs und Gastfamilien sollten gemeinsam einen offiziellen belgischen Au-pair-Vertrag unterzeichnen.

Für Au-pairs in Belgien ist der Besuch eines Sprachkurses obligatorisch. Abhängig davon, in welcher Region deine Gastfamilie lebt, kann dies ein Niederländisch- oder ein Französischkurs sein. Der Sprachkurs muss von einer offiziell anerkannten Institution angeboten werden. Privatunterricht, Fernlernkurse oder von Privatschulen angebotene Kurse werden nicht anerkannt. Die Au-pairs bezahlen den Kurs selbst. Mitunter unterstützt dich deine Gastfamilie bei diesen Kosten.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Au-pairs aus Deutschland können einfach mit ihrem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen. Du musst dich dann am Wohnort der Familie bei der nächsten Polizeidienststelle anmelden.

Wenn du Au-pair in Belgien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 25 Jahre alt sein,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • mindestens 6 Monate in Belgien verbringen wollen,
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • über Erfahrung in der Kinderbetreuung oder Jugendarbeit verfügen (2 Referenzen über Praktika in Kindergarten/Schule, Babysitting, Nachhilfe oder Betreuung von Ferienfreizeiten),
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • gesund sein (Attest),
  • nicht vorbestraft sein,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein,
  • möglichst Französische Sprachkenntnisse haben. Es sollten aber wenigstens ausreichende Englisch-Kenntnisse vorhanden sein.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • mindestens zwei freie Tage in der Woche (darunter mindestens ein freies Wochenende im Monat),
  • mindestens zwei Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • ein monatliches Taschengeld von 450 Euro sowie 10 Euro pro Monat für Auslandstelefonate. Ab einem Aufenthalt von mindestens 6 Monaten beteiligt sich die Familie zudem mit bis zu 50 Euro monatlich an den Anreisekosten. Das Geld wird mit dem Taschengeld ausbezahlt.

 VERSICHERUNG IN BELGIEN 

Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besteht in Belgien ein Anspruch auf Behandlung, wenn diese dringend erforderlich ist. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser müssen vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sein. Du brauchst die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), die du beim Arztbesuch und im Krankenhaus vorzeigen musst. Auch wenn du über die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung versichert bist, muss deine Gastfamilie eine zusätzliche Au-pair-Versicherung für dich abschließen. Diese sollte auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland abdecken.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

In Bearbeitung

April 2023
Au-pair in deutschen Familien
Informationen für Au-pair und Gastfamilien


1 Allgemeines
Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwir-
kung an den laufenden familiären Aufgaben (Kinderbetreuung, leichte Haushalts-
arbeiten) in Familien aufgenommen werden. So sollen sie insbesondere ihre
Sprachkenntnisse vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere
Kenntnis des Gastlandes erweitern.
Das vom Europarat 1969 verabschiedete „Europäische Abkommen über die Au-
pair-Beschäftigung“ enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbe-
dingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte
und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Dieses Abkommen ist von der
Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worden und hat somit hier keinen
Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens
sind aber in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Hierauf
wird im Weiteren näher eingegangen.


1.1 Aufgaben eines Au-pairs
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen
ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei
sich aufgenommen hat.
Die Hauptaufgabe eines Au-pairs besteht in der Unterstützung der Gastfamilie bei
der Betreuung der Kinder.
Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

  • die jüngeren Kinder zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kinder-
    garten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu beglei-
    ten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
  • leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber
    und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln;
  • das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;
  • das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.
    Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege
    (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).
    Ziel dieser Tätigkeiten ist die Integration in die Gastfamilie und damit die Möglich-
    keit für das Au-pair, sowohl die Sprache zu verbessern als auch die Kultur der
    Gastfamilie kennen zu lernen.
    Allgemeines

  • 1.2 Dauer des Au-pair Verhältnisses
    Das Au-pair Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maxi-
    mal ein Jahr umfassen. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich,
    auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.
    1.3 Arbeit und Freizeit
    Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger)
    dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30
    Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem
    Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die
    Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.
    Die Familie kann verlangen, dass das Au-pair die übertragenen Aufgaben in an-
    gemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das
    Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeits-
    zeit.
    Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gewohnhei-
    ten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf
    kann jedoch erwartet werden.
    Dem Au-pair stehen mindestens 1,5 volle Ruhetage in der Woche zu (nicht not-
    wendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch
    frei sein). Außerdem sind mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren.
    Für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursio-
    nen ist das Au-pair freizustellen.
    1.4 Erholungsurlaub
    Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein be-
    zahlter Erholungsurlaub von vier Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat
    ein Urlaub von zwei Werktagen.
    Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In die-
    sem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflich-
    tungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub zählt daher
    für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufga-
    ben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt
    das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer ande-
    ren Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.
    1.5 Unterkunft und Verpflegung
    Unterkunft und Verpflegung werden von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt.
    Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwoh-
    nung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält
    7
    dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungs-
    form gewünscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden.
    1.6 Sprachkurs
    Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-
    Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen
    zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich mit einem Gesamtbetrag in
    Höhe von mindestens 840 Euro an den Kosten für den Spracherwerb zu beteili-
    gen. Dieser Förderbetrag kann monatlich über eine Pauschale von 70 Euro an
    das Au-pair ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist während der gesamten Dauer
    des Au-pair-Verhältnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in Höhe von 840
    Euro ausbezahlt werden. Die Verpflichtung besteht nur, soweit die jeweiligen Aus-
    gaben tatsächlich anfallen. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-
    pair jedoch selbst tragen.
    Erforderliche Fahrtkosten zur Teilnahme am nächstgelegenen und für das Au-pair
    geeigneten Deutsch-Sprachkurs sind von der Gastfamilie zusätzlich zu zahlen.
    1.7 Taschengeld und Reisekosten
    Ziel und Zweck eines Au-pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprach-
    kenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwis-
    sens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erhält daher kei-
    nen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschen-
    geld. Es beträgt 280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeits-
    zeit. Die Kosten für die An- und Rückreise sind in der Regel vom Au-pair selbst zu
    tragen.
    1.8 Kranken- und Unfallversicherung,
    Schwangerschaft
    Au-pair-Verhältnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Für das Au-
    pair muss in Deutschland aber eine Versicherung für den Fall der Krankheit,
    Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden (Kran-
    kenversicherung einschl. Unfallversicherung). Viele Vermittlungsagenturen emp-
    fehlen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Alle Versicherungsbei-
    träge gehen zu Lasten der Gastfamilie. Eine Beantragung der Betriebsnummer ist
    für die Gastfamilie nicht erforderlich.
    Anforderung an das Au-pair
  • 2 Anforderung an das Au-pair
    2.1 Alter/Familienstand
    Das Mindestalter des Au-pairs beträgt bei Aufnahme in die Familie 18 Jahre
    (maßgebend ist hierfür der Beschäftigungsbeginn). Das Höchstalter von 27 Jah-
    ren darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein. Auch ver-
    heiratete Au-pairs können zugelassen werden.
    2.2 Sprachkenntnisse
    Es wird erwartet, dass das Au-pair über Grundkenntnisse der deutschen Sprache
    verfügt. Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des
    Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Das bedeutet, das
    Au-pair kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen
    und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Es kann
    sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen –
    z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben –
    und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Das Au-pair kann sich auf einfa-
    che Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner
    langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Die Feststellung der
    Sprachkenntnisse erfolgt durch Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde. Die
    Sprachtesteinstufung wird der Bundesagentur für Arbeit mit der Zustimmungsan-
    frage übermittelt.
    2.3 Bewerbung
    Bewerberinnen und Bewerber sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungs-
    schreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau in deutscher Sprache abfassen und
    ein Bewerbungsfoto (freiwillig) beifügen. Viele Au-pair-Agenturen verlangen dar-
    über hinaus das Ausfüllen eines Fragebogens. Alle Angaben müssen wahrheits-
    gemäß sein.
    2.4 Sonstige Anforderungen
    Sollte zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie ein Verwandtschaftsverhältnis
    bestehen, soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden.
    Als Familien werden Ehepaare unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts so-
    wie unverheiratete Paare mit mindestens einem ständig im Haushalt lebenden
    Kind unter 18 Jahren angesehen. Hinzu kommen Alleinerziehende mit mindes-
    tens einem ständig im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Keine Familien in
    diesem Sinne sind alleinstehende Personen sowie Ehepaare und Paare oder Le-
    benspartnerschaften ohne Kind.

    3 Vermittlung
    Bei der Vermittlung wird die Au-pair-Agentur die Vorstellungen der Familie und
    der Bewerberin oder des Bewerbers soweit wie möglich berücksichtigen.
    Die angehende Gastfamilie darf Au-pairs selbst suchen bzw. anwerben. Es wird
    jedoch empfohlen, eine Au-pair-Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen.
    Angehende Au-Pairs dürfen sich eine Gastfamilie selbst suchen. Auch hier wird
    empfohlen, eine Au-pair-Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen. Dies insbe-
    sondere vor dem Hintergrund, dass Au-pair-Vermittler im Allgemeinen sowohl den
    von ihnen vermittelten Au-pairs als auch den Gastfamilien bei Problemen persön-
    lich zur Seite stehen.
    Die Au-pair-Vermittlung wird in der Bundesrepublik Deutschland von konfessio-
    nellen Au-pair-Beratungs- und Vermittlungsorganisationen und von gewerblichen
    Vermittlungsagenturen durchgeführt. Unter dem Dach der „Gütegemeinschaft Au-
    pair e.V.“ haben sich Au-pair-Vermittlungsagenturen zusammengeschlossen, de-
    ren Vermittlungstätigkeit laufend kontrolliert wird. Es können auch Vermittler mit
    Sitz im Ausland in Anspruch genommen werden.
    Ein privater Au-pair-Vermittler darf von den Beteiligten für die Vermittlung eine
    Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Verlangt er eine Vergütung vom Au-
    pair, darf diese höchstens 150 Euro betragen (einschließlich der gesetzlichen
    Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden.
    Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirk-
    sam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Drittstaaten ist dies erst dann der
    Fall, wenn der erforderliche Aufenthaltstitel erteilt wurde. Verlangt der Vermittler
    nur oder zusätzlich von der Gastfamilie eine Vergütung, kann deren Höhe und
    Fälligkeit etc. frei vereinbart werden.
    Einreise und Aufenthalt
    10 Au-pair | April 2023 | © Bundesagentur für Arbeit
    4 Einreise und Aufenthalt
    4.1 Au-pairs aus EU/EWR-Mitgliedsstaa-
    ten sowie aus der Schweiz
    Au-pairs aus diesen Staaten können genehmigungsfrei als Au-pair tätig sein, da
    sie keinen arbeitsmarktzulassungsrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
    4.2 Au-pairs aus Drittstaaten
    Bei Au-pairs aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU), dem Europäi-
    schen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz angehören (sogenannte Dritt-
    staaten) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    Die Beschäftigung darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen
    Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wenigstens ein erwachsenes Fami-
    lienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit
    eines EU-EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Wird in der Familie Deutsch
    als Familiensprache gesprochen, kann die
  • Zustimmung erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimat-
    land der Gasteltern stammt.
  • Soweit sich aus dem Freizügigkeits- oder Niederlassungsrecht der Euro-
    päischen Gemeinschaft für das Au-pair oder die in Deutschland lebenden
    Gasteltern aus EU-Mitgliedsstaaten, eines EWR-Staates oder der
    Schweiz günstigere Regelungen ergeben, sind diese zu beachten.
    Au-pairs aus den sogenannten Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel (Vi-
    sum/Aufenthaltserlaubnis). Der Aufenthaltstitel muss vor der Einreise bei der zu-
    ständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-
    land oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Visums beantragt
    werden. Die Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung wir mit dem Auf-
    enthaltstitel erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zuge-
    stimmt hat. Daher berechtigt das Visum unmittelbar zu der im Visum vorgesehe-
    nen Beschäftigung. Die Arbeitsaufnahme soll aber nicht aufgenommen werden,
    bevor das Visum bzw. der Aufenthaltstitel vorliegen.
    Vor Ablauf des Visums, das in der Regel für drei Monate ausgestellt wird, muss
    bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis
    beantragt werden. Die örtliche Ausländerbehörde ist zugleich erste Ansprechpart-
    nerin bei Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme.
    Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik
    Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordir-
    land im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und
    der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen. Nähere Infor-
    mationen können von der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat
    eingeholt werden.

    Das Visum und auch der Aufenthaltstitel sollte möglichst frühzeitig vor dem beab-
    sichtigten Beginn der Beschäftigung bzw. zeitnah nach der Einreise beantragt
    werden, da die Bearbeitungszeit oftmals einen längeren Zeitraum in Anspruch
    nimmt. Zudem sollte das Visum vor Vollendung des 27. Lebensjahres beantragt
    werden, da diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht
    überschritten werden darf.
    Für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts ist ein gültiger
    Reisepass des Herkunftslandes erforderlich.
    Auflösung des Au-pair-Verhältnisses
    12 Au-pair | April 2023 | © Bundesagentur für Arbeit
    5 Auflösung des Au-pair-Ver-
    hältnisses
    Vor Beginn des Au-pair-Verhältnisses ist ein schriftlicher Vertrag über die gegen-
    seitigen Rechte und Pflichten abzuschließen. Das Au-pair-Verhältnis endet nach
    Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann
    das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen
    Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen
    sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere
    Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Au-
    pair-Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es
    selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zu-
    sammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen
    Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach
    kurzer Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht
    möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert
    werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und
    eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
    13
    6 Notfallhotline
    Erster Ansprechpartner in Notfällen ist zunächst die Vermittlungsagentur.
    In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, stehen für Au-pairs die Telefonseel-
    sorge oder die Hotline der Aupair Society e.V. zur Verfügung.
    1) Notfallhotline Telefonseelsorge:
  • 49 – 800 111 0 111 oder + 49 – 800 111 0 222
    2) Notfallhotline Aupair Society e.V.:
  • 49 – 800 110 287 247
    (Das Betreiben der Hotline liegt in der Verantwortung von Aupair Society
    e.V.)
    Diese Nummern sind ausschließlich für Notrufe bestimmt.

In Bearbeitung

AU-PAIR IN FRANKREICH

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR FRANKREICH?

Frankreich gehört zu den klassischen Au-pair-Ländern. Schon seit den 1950er Jahren gibt es einen regen Au-pair-Austausch zwischen Frankreich und Deutschland. Die meisten deutschen Au-pairs gehen nach Paris.

Doch so groß die Attraktivität der Weltstadt ist, auch das übrige Frankreich bietet viele Reize. Nicht nur, dass es hier nicht so hektisch zugeht, in kleineren Städten wie Nizza, Avignon, Lyon, Marseille oder Bordeaux fällt es dir als Ausländer/-in oft leichter, Kontakte zu Einheimischen zu knüpfen.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du kümmerst dich um die Kinder, begleitest sie zum Kindergarten, zur Schule, zu Freizeitaktivitäten oder auf den Spielplatz. Du verrichtest leichte Hausarbeiten, unterstützt die Familie dabei, die Wohnung in Ordnung zu halten und hilfst beim Waschen und Bügeln. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen. Zusätzlich stehst du deiner Familie an zwei Abenden als Babysitter/-in zur Verfügung. Deine Arbeitszeit umfasst etwa 30 Stunden pro Woche (inkl. Babysitten), maximal 5 Stunden täglich.

Was genau zu tun ist, klärt jede Familie ganz individuell mit ihrem Au-pair vor Ort. Idealerweise erhältst du Anfang der Woche einen Stundenplan, der deine Aufgaben festlegt.

Für Au-pairs in Frankreich ist der Besuch eines Französischkurses für Ausländer obligatorisch. Die Au-pairs bezahlen den Kurs selbst.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: 

Wenn du als Au-pair nach Frankreich gehst, dann gilt für dich der Status Stagiaire aide familial étranger.

Wenn du Au-pair in Frankreich werden willst, solltest du:

  • 17 bis 30 Jahre alt sein,
  • über Erfahrung in der Kinderbetreuung oder Jugendarbeit verfügen (2 Referenzen),
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Französisch sprechen und verstehen können,
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein (Attest),
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9-12 Monate in Frankreich verbringen wollen. Zwar ist mitunter auch ein kürzerer Aufenthalt möglich, aber die meisten Familien suchen ein Au-pair für ein gesamtes Schuljahr. Einige wenige Familien benötigen ein Au-pair auch nur für die langen französischen Sommerferien (ab Juni für etwa 3 Monate). Du kannst deinen Aufenthalt in Frankreich bis 24 Monate verlängern.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • etwa zwei Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 6 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • mitunter eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr,
  • ein wöchentliches Taschengeld von mindestens 80 Euro bei 25 Stunden Wochenarbeitszeit.

 VERSICHERUNG IN FRANKREICH 

In Frankreich sind Au-pairs über die französische Sozialversicherung (Sécurité sociale) versichert. Deine Gastfamilie muss dich dazu bei der “Caisse Primaire d’Assurance Maladie” (CPAM) anmelden. Wenn du ärztlich behandelt wirst, musst du den Arzt zunächst selbst bezahlen. Die CPAM erstattet dir dann die Kosten nach französischem Recht. Doch werden Patienten in Frankreich mit erheblichen Zuzahlungen und Gebühren belastet: bei ärztlicher Behandlung mit 30 % der Kosten und bei Krankenhausbehandlung sogar mit 20 % der Gesamtkosten.

Es wird daher dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

In Bearbeitung

AU-PAIR IN IRLAND

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR IRLAND?

Als Au-pair landest du mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Gastfamilie in den Grafschaften Dublin oder Cork. Die Iren sind sehr herzliche Menschen, sie verbringen viel Zeit mit ihren Großfamilien, feiern gern und sind sportbegeistert.

Vielleicht findest du auch Geschmack an der traditionellen irischen Volksmusik, bestimmt aber an der wunderschönen grünen Landschaft.

RECHTE UND PFLICHTEN

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule und zu Freizeitaktivitäten, betreust sie bei den Hausaufgaben und spielst mit ihnen. Daneben übernimmst du kleinere Tätigkeiten im Haushalt: Du kaufst ein, kümmerst dich um die Wäsche und bereitest kleine Mahlzeiten zu.

Deine Arbeitszeit umfasst 30 bis 35 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an bis zu zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung. Wenn du am sogenannten Au-Pair-Plus-Programm teilnimmst, arbeitest du 40 Stunden pro Woche. Dazu kommen drei Babysitting-Abende.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Es reicht ein gültiger Personalausweis/ Reisepass.

Wenn du Au-pair in Irland werden willst, solltest du:

  • 18 bis 26 Jahre alt sein,
  • über Erfahrung in der Kinderbetreuung oder Jugendarbeit verfügen (2 Referenzen),
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Englisch sprechen und verstehen können,
  • Mindestens einen Realschulabschluss haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9-12 Monate in Irland verbringen wollen. In Ausnahmefällen werden auch Au-pairs für nur 3-6 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • zwei hintereinander liegende freie Tage pro Woche,
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • zwei Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 75 und 100 Euro (Au Pair Plus: 100 bis 130 Euro pro Woche).

 VERSICHERUNG IN IRLAND 

In Irland liegen die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte über den deutschen Sätzen. Für alle, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besteht ein Anspruch auf Behandlung, wenn diese dringend erforderlich ist und wenn die Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Damit sind auch die Schäden abgedeckt, die bei der Au-pair-Tätigkeit entstehen.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

AU-PAIR IN ITALIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ITALIEN?

In Italien wird dir nicht nur die ewige Stadt Rom gefallen. Auch Venedig, Florenz, Neapel, Mailand und Bologna machen Bella Italia alle Ehre.

Darüber hinaus ist der Beitrag der Italiener zum kulturellen und historischen Erbe Europas und der Welt außergewöhnlich. Und die italienische Küche hat zu Recht Weltruhm erlangt und wird dir deinen Aufenthalt bestimmt sehr schmackhaft machen.

RECHTE UND PFLICHTEN

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule oder in den Kindergarten und holst sie wieder ab, du spielst mit ihnen und hilfst ihnen bei den Hausaufgaben. Daneben übernimmst du kleinere Tätigkeiten im Haushalt: Du staubsaugst, räumst die Spülmaschine aus, hängst die Wäsche auf, etc.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an bis zu zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung. Wenn du am sogenannten Au-Pair-Plus-Programm teilnimmst, arbeitest du bis zu 40 Stunden pro Woche. Dazu kommen drei Babysitting-Abende.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Italien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Wenn du Au-pair in Italien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Möglichst Italienisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • Mindestens einen Realschulabschluss haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9 – 12 Monate in Italien verbringen wollen. In Einzelfällen werden auch Au-pairs für nur 3 – 6 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tage in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein monatliches Taschengeld von 240 Euro (Au Pair Plus: 300 Euro pro Monat)

Die Kosten für den Sprachkurs trägt das Au-pair. In einigen Fällen leistet die Gastfamilie Zuzahlungen zum Sprachkurs.

 VERSICHERUNG IN ITALIEN 

Deine Gastfamilie in Italien kann dich in der staatlichen italienischen Krankenversicherung (Servizio Sanitario Nazionale) versichern. Voraussetzung ist, dass du eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) und eine italienische Steuernummer besitzt. Allerdings werden Patienten in Italien mit erheblichen Zuzahlungen und Gebühren belastet. Daher wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Damit sind auch die Schäden abgedeckt, die bei der Au-pair-Tätigkeit entstehen.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

AU-PAIR IN KANADA

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR KANADA?

Gemessen an der Fläche ist Kanada das zweitgrößte Land der Erde, doch nur im Süden liegen größere Städte.

Im Norden ist Kanada fast unbesiedelt. Selbst in den Metropolen Montreal, Toronto, Vancouver und Ottawa ist die Natur allgegenwärtig. Weil Kanada ein Einwanderungsland ist, herrscht überall eine multikulturelle Atmosphäre.

In Kanada existieren zwei Amtssprachen, Englisch und Französisch. Je nachdem, wo du als Au-pair lebst, kannst du die Kenntnisse in einer dieser Sprachen vertiefen.

 AU-PAIR-BEDINGUNGEN 

In Kanada heißt das Programm „Live-In Caregiver Program“.

Als Au-pair reist du mit einer Working Holiday Arbeitserlaubnis ein. Dieses Visum ermöglicht dir, bis zu einem Jahr in Kanada zu bleiben. In einem Vertrag vereinbaren Au-pairs und Gastfamilien, dass du bis zu 40 Stunden pro Woche Kinder betreust und leichte Hausarbeit erledigst. Weil es zu Urlaub und Freizeit keine offiziellen Bestimmungen gibt, sollten auch diese Punkte in einem Au-pair-Vertrag festgehalten werden.

ALS AU-PAIR IN KANADA ERHÄLTST DU:

  • Freie Kost und Logis (ein eigenes Zimmer),
  • zwischen 125 und 300 Kanadische Dollar Taschengeld pro Woche (je nach Arbeitszeit).

FÜR EINEN AU-PAIR-AUFENTHALT IN KANADA MUSST DU:

  • 18 bis 35 Jahre alt sein,
  • gesund sein,
  • zur Einreise ein Working Holiday Visum haben (kann nur einmal im Leben beantragt werden),
  • eine an den Bereich Kinderbetreuung angepasste Arbeitserlaubnis haben (beim kanadischen Ministerium für Staatsbürgerschaft und Einwanderung, CIC, nach Einreise zu beantragen),
  • Referenzen über 200 Stunden Kinderbetreuung nachweisen (davon 150 in der Betreuung von nicht-verwandten Kindern),
  • Kinderlos und unverheiratet sein,
  • Englisch sprechen und verstehen können (Französischkenntnisse sind von Vorteil, aber keine Bedingung),
  • einen Schulabschluss, eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium haben,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen,
  • einen gültigen EU-Führerschein haben,
  • bei Einreise genügend finanzielle Mittel auf dem eigenen deutschen Girokonto nachweisen (empfohlen: 2.500 Kanadische Dollar).

 VERSICHERUNG IN KANADA 

Wenn du als Au-pair nach Kanada reist, brauchst du eine Au-pair-Versicherung mit einer hohen Deckungssumme. Da ist zunächst einmal die Krankenversicherung: Die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet außerhalb Europas nicht. In Kanada sind Arzt- und Krankenhauskosten besonders hoch. Beschäftige dich mit dem Thema Au-pair-Versicherung, denn gerade in Kanada ist es schwierig, sich wirksam zu schützen.

Falls du mit dem Gedanken spielst, eine amerikanische Versicherung abzuschließen, beachte Folgendes: Mitunter verfügen amerikanische Versicherungen über eine Summenbegrenzung von 50.000 US-Dollar – ein Betrag, der bei Unfällen schnell überschritten ist. Ein deutscher Auslandskrankenschutz bietet auch den Vorteil eines deutschsprachigen Ansprechpartners. Zwar erfolgt die Bearbeitung direkt in Kanada, doch der Gerichtsstand ist Deutschland. Damit würde eine Klage für dich erheblich erleichtert, falls es Probleme mit der Erstattung geben sollte.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete für Kanada enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung zahlt im Todesfall und bei Invalidität.

Falls du über Weihnachten oder zu einem anderen Anlass nach Deutschland kommen möchtest, solltest du auch während der Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes versichert sein. Deutsche Au-pair-Versicherungen gelten in der Regel für die Dauer deines Au-pair-Jahres und schließen den Heimaturlaub ein. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa sechs Wochen vor deiner Abreise ein.

Zu empfehlen ist auch eine Haftpflichtversicherung. Möglicherweise gilt die Privathaftpflichtversicherung deiner Familie auch für das Ausland. Aber sie wird keineswegs für Schäden aufkommen, die im Rahmen deiner Au-pair-Tätigkeit entstehen. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privathaftpflicht und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

AU-PAIR IN NEUSEELAND

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR NEUSEELAND?

In Neuseeland gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Aber es besteht die Möglichkeit, mit einem Studentenvisum einen Au-pair-ähnlichen Aufenthalt in einer Familie zu verleben. Mit einem Working Holiday Visum hast du die Möglichkeit, 12 Monate im Land zu bleiben und z. B. nach einem 6-monatigen Au-pair-Aufenthalt bei einer Familie für weitere 6 Monate zu jobben und nebenbei das Land zu erkunden. Allerdings muss es sich um die erste Beantragung des Working Holiday Visums handeln, da es jedem nur einmalig zusteht.

  • Weiterhin sollte dein Alter zwischen 18 und 30 Jahren sein.
  • Du brauchst gute Englischkenntnisse und einen internationalen Führerschein.
  • Außerdem benötigst du einen Nachweis über Erfahrungen in der Kinderbetreuung.
  • Die Arbeitszeit liegt zwischen 25 und 35 Stunden in der Woche.

Du erhältst von den Gasteltern Verpflegung und Unterkunft. Dein eigenes Zimmer ist in der Regel im Haus der Familie. Zusätzlich steht dir ein wöchentliches Taschengeld von mindestens 150 NZ$ zu.

Au-pair in Neuseeland ist nicht billig:
Zu der teuren An- und Abreise und einer Visumsgebühr kommen hohe Vermittlungskosten (Achtung, große Preisunterschiede!) sowie ein Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von ca. 3.000 Euro.

 VERSICHERUNG IN NEUSEELAND 

Eine Au-pair-Versicherung gehört unbedingt in dein Reisegepäck. Du brauchst einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der Behandlungskosten in Neuseeland in vollem Umfang abdeckt. Besonders wichtig ist, dass auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport nach Deutschland eingeschlossen ist.

Um umfassend geschützt zu sein, sind auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Neben guten Versicherungsleistungen sind gerade bei der großen Entfernung nach Australien auch ausreichende Assistance-Leistungen hilfreich, z. B. die Organisation und Kostenübernahme der Anreise eines Familienangehörigen bei einer schweren Erkrankung.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

AU-PAIR IN NORWEGEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR NORWEGEN?

Insgesamt leben in Norwegen nur rund 4,5 Millionen Menschen. Der größte Teil der Bevölkerung bewohnt Dörfer und kleinere Städte. Es gibt eine sehr gute Infrastruktur, wie Norwegen insgesamt einen sehr hohen Lebensstandard bietet.

Das Familienleben wird oft sehr traditionell geführt und die Familie hat einen besonderen Stellenwert. Die meisten Familien sind klein und leben im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Viele Familien besitzen eine Blockhütte in den Bergen, an den bekannten norwegischen Fjorden oder an der Küste. Hier verbringen sie in den Ferien viel Zeit miteinander.

Die Kinder und Teenager sind oft in Sportvereinen, Schulbands oder Jugendverbänden organisiert, denen du dich auch als Au-pair anschließen kannst. Dort kannst du leicht nette Kontakte knüpfen und deine Freizeit gestalten.

RECHTE UND PFLICHTEN

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule oder in den Kindergarten und holst sie wieder ab, du spielst mit ihnen und hilfst bei den Hausaufgaben, du badest sie und bringst sie ins Bett.

Du verrichtest leichte Hausarbeiten, unterstützt die Familie dabei, die Wohnung in Ordnung zu halten und hilfst beim Waschen und Bügeln. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen. Du arbeitest wöchentlich 30 Stunden, 5 Stunden täglich an 6 Tagen in der Woche. Zusätzlich stehst du an zwei Abenden zum Babysitting zur Verfügung. Deine Arbeitszeiten und Aufgaben variieren je nach Alter der Kinder.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: Au-pairs müssen vor ihrer Einreise nach Norwegen bei der norwegischen Botschaft in ihrem Heimatland eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wenn du Au-pair in Norwegen werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (2 Referenzen über Babysitting, Arbeit in der Schule oder im Kindergarten)
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • englische Sprachkenntnisse haben. Wenn du schon ein wenig Norwegisch sprichst, wird das die Familie freuen.
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • idealerweise einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen,
  • 6 bis 24 Monate in Norwegen verbringen wollen.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • mindestens 2 freie Tage in der Woche,
  • 25 Tage bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • 3.800 bis 4.100 Norwegische Kronen Taschengeld pro Monat. Zusätzlich bekommst du 400 Norwegische Kronen pro Monat für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und 6.000 Norwegische Kronen für den Sprachkurs.

 VERSICHERUNG IN NORWEGEN 

In Norwegen besteht automatisch eine Sozialversicherung, da das von der Gastfamilie gezahlte Taschengeld versteuert werden muss. Du bist als Au-pair durch das norwegische Gesundheitssystem (Folketrygd) versichert. Deine Gastfamilie meldet dich dort an. Für einen Arztbesuch muss eine Gebühr entrichtet werden. Die Behandlungskosten übernimmt die staatliche Krankenversicherung, jedoch nur für akut auftretende Krankheiten. Die Kosten für Zahnbehandlungen und für die Behandlung chronischer Krankheiten werden nicht erstattet. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert, auch um einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland abzudecken.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Au-pair-Tarife gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

AU-PAIR IN DER SCHWEIZ

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE SCHWEIZ?

In der Schweiz wird je nach Kanton Französisch, Italienisch oder Deutsch gesprochen. Du kommst als Au-pair wahrscheinlich in die Westschweiz, zu der die Städte Genf und Lausanne gehören, ins Tessin oder in die Deutschschweiz mit ihren Städten Bern, Basel und Zürich.

Nicht nur die Schweizer Alpenlandschaft und die vielen Seen tragen zur hohen Lebensqualität in der Eidgenossenschaft bei. Auch das kulturelle Angebot ist in weiten Teilen des Landes überaus vielfältig.

RECHTE UND PFLICHTEN

Die Aufgaben von Au-pairs sind klar definiert: Im Vordergrund steht die Betreuung der Kinder und nicht etwa die Versorgung von Haustieren oder die Haushaltsführung. Jedoch dürfen leichte Tätigkeiten wie Wäsche waschen, Bügeln oder die Zubereitung von Mahlzeiten für die Kinder verlangt werden. Oft wünschen sich Gasteltern auch, dass das Au-pair die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt.

In einem verbindlichen Vertrag zwischen Au-pair und Gastfamilie sind die Arbeitszeiten, die Vergütung, die Urlaubstage und die Abgaben zur Sozialversicherung festgelegt. Die Arbeitszeit von Au-pairs liegt bei maximal 30 Stunden in der Woche. Da Au-pairs in der Schweiz wie Angestellte behandelt werden, müssen sie auch Steuern zahlen.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen:

Du benötigst als deutsche(r) Staatsbürger(in) zur Einreise in die Schweiz kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Reisepass. Du darfst 12 Monate in der Schweiz leben und deinen Aufenthalt um ein weiteres Jahr verlängern, wenn du in derselben Gastfamilie bleibst. Für die Verlängerung können allerdings Kosten entstehen, die von deinen Gasteltern zu tragen sind.

Was du auch als EU-Mitglied brauchst, ist eine Arbeitsgenehmigung. Diese Erlaubnis muss durch die Gasteltern beantragt und bezahlt werden. Weil ab dem Tag der Beantragung bis zur Genehmigung bis zu zwei Monate vergehen können, musst du einplanen, dass eine kurzfristige Vermittlung in die Schweiz nicht möglich ist.

Wenn du Au-pair in der Schweiz werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (2 Referenzen über Babysitting, Arbeit in der Schule oder im Kindergarten, Praktika, etc.)
  • möglichst kinderlos und unverheiratet sein,
  • Sprachkenntnisse in mindestens einer der drei Amtssprachen haben: Französisch, Italienisch oder Deutsch.
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein und Fahrpraxis haben,
  • möglichst einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben,
  • am besten Nichtraucher/-in sein
  • 9 – 12 Monate in der Schweiz verbringen wollen.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • 30 Tage bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche sowie ein ganzes Wochenende pro Monat
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs in der Landessprache deines Aufenthaltsortes zu besuchen,
  • ein monatliches Taschengeld zwischen 500 und 750 Schweizer Franken. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag. Netto verringert sich der Betrag um die Abgaben an die Sozialversicherung. In der Schweiz müssen von jedem Einkommen 12,1 % an den Sozialversicherungsträger gezahlt werden. Die Gastfamilie übernimmt davon die Hälfte, also 6,05 %. Die andere Hälfte wird dem Au-pair vom monatlichen Taschengeld abgezogen. Au-pairs in der Schweiz müssen Lohnsteuern zahlen. Hier wird von einem angenommenen Betrag ausgegangen, der neben dem Taschengeld auch den Wert von freier Kost und Logis beinhaltet. Dadurch kann sich das monatliche Taschengeld erneut verringern.
  • In einigen Kantonen der Schweiz werden die Reisekosten von der Gastfamilie erstattet.

 VERSICHERUNG IN DER SCHWEIZ 

In der Schweiz wirst du in die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen) aufgenommen. Gemäß Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen auch Au-pairs der Krankenkasse angehören.

Wenn du nur als Au-pair in der Schweiz bleibst, reicht möglicherweise eine private Au-pair-Versicherung. Solltest du nach deinem Au-pair-Aufenthalt noch länger bleiben, kann es sein, dass du rückwirkend die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen musst. Erkundige dich darum vorher bei der in deinem Kanton zuständigen Behörde.

Die zahnärztliche Behandlung gehört bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse. In einem öffentlichen Krankenhaus müssen die Patienten in der Regel nicht in Vorleistung treten.

Anders verhält es sich bei Privatkrankenhäusern: Sämtliche Behandlungskosten sind in Vorleistung zu erbringen und werden nur teilweise erstattet. Es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Au-pair Versicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN SPANIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SPANIEN?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 – 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 – 3 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

 VERSICHERUNG IN SPANIEN 

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN SPANIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SPANIEN?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 – 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 – 3 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

 VERSICHERUNG IN SPANIEN 

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

AU-PAIR IN SPANIEN

WELCHE AU-PAIR-BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SPANIEN?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

RECHTE UND PFLICHTEN

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

VORAUSSETZUNGEN:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 – 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 – 3 Monate gesucht.

DU BEKOMMST ALS AU-PAIR:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

 VERSICHERUNG IN SPANIEN 

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:

In Bearbeitung

In Bearbeitung

In Bearbeitung

Sie haben die Möglichkeit viele Fotos oder Alben in Ihrem Profil zu veröffentlichen. Bitte stellen Sie – in Ihrem eigenen Interesse – nur sympathische Fotos ein, so dass eine Gastfamilie einen guten Eindruck bekommt.

Ob und wie schnell Sie eine Gastfamilie finden, hängt sehr stark – um nicht zu sagen: in erster Linie – davon ab, ob Ihre Fotos den Eindruck vermitteln, dass Sie verantwortungsvoll mit Kindern umgehen können!

Wichtig ist außerdem, dass

  • die Fotos von guter Qualität sind – sie also nicht verwackelt, vergilbt oder zu dunkel sind
  • Sie auf den Fotos gut zu erkennen sind – also nicht nur irgendwo im Hintergrund zu sehen sind
  • die Aufnahmen möglichst aktuell sind und Sie so zeigen, wie Sie heute aussehen

Schlechte oder aus anderen Gründen ungeeignete Fotos müssen wir leider ablehnen!

Um sich zu registrieren, klicken Sie oben in der Menü-Leiste auf “Registrierung“. Dort finden Sie ein Formular, das Sie bitte sorgfältig und wahrheitsgemäß direkt online ausfüllen.

Alle mit einem * versehenen Felder sind Pflichtfelder. Das heißt, diese Felder müssen ausgefüllt werden, damit Ihre Registrierung vom System akzeptiert wird.

Per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zugesandte Registrierungsformulare können wir leider nicht akzeptieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ja, registrieren können Sie sich schon. Aber Ihr Profil wird erst dann in der Galerie veröffentlicht, wenn wir mindestens 2 geeignete Foto von Ihnen vorliegen haben.

Achtung:
Sollten Ihre Fotos (wie übrigens auch Ihr Schreiben an die Gasteltern, falls dies ebenfalls noch fehlt) nicht innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum Ihrer Registrierung bei uns eingehen, wird Ihre Registrierung automatisch gelöscht und Sie müssten sich gegebenenfalls neu registrieren!

Ja, registrieren können Sie sich schon. Aber Ihr Profil wird erst dann in der Galerie veröffentlicht, wenn uns ein geeignetes Schreiben an die Eltern vorliegt.

Das Schreiben können Sie uns innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Geschieht dies nicht, wird Ihre Registrierung gelöscht. In diesem Fall müssten Sie sich gegebenenfalls neu registrieren.

In diesem Textfeld können bzw. sollen Sie einen persönlichen Brief an die Gastfamilie schreiben. Stellen Sie sich vor, erzählen Sie, warum Sie gerne Au-pair werden möchten und was Sie sich davon erwarten. Beschreiben Sie Ihr Leben, Ihre Familie, was Sie beruflich und in Ihrer Freizeit tun. Und natürlich sollten Sie ausführlich erzählen, welche Erfahrungen Sie bereits mit Kindern hatten.

Schreiben Sie unbedingt in der Sprache des  Landes, in dem Sie als Au-Pair tätig werden wollen!

Falls Sie derzeit bereits in einer Gastfamilie sind und nach einer neuen Familie suchen, sollten Sie auch offen und ehrlich auf die Gründe hierfür eingehen. Nur so können Sie von vornherein etwaige Zweifel potenzieller Gastfamilien bezüglich Ihrer Eignung als Au-pair ausräumen!

Achtung:

Sollten Ihre Fotos und Ihr Brief nicht innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum Ihrer Registrierung bei uns eingehen, wird Ihr Profil automatisch gelöscht und Sie müssten sich gegebenenfalls neu registrieren!

So Leid es uns tut: Ohne mindestens ein gutes Foto können wir Ihr Profil nicht veröffentlichen.

Und das bedeutet, dass eine Vermittlung nicht stattfinden kann, weil diese bei uns ausschließlich über unsere Internetgalerie durchgeführt wird.

Tatsächlich dürfte es für Sie mehr als schwierig werden, ohne Foto eine Gastfamilie zu finden – sei es über uns oder auch eine andere Agentur. Denn natürlich möchten sich die Gasteltern gern ein Bild von der Person machen, die unter Umständen für die nächsten zwölf Monate Teil ihrer Familie wird.

Zunächst einmal erhalten Sie von uns eine E-Mail. Damit erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass Ihre Registrierung geklappt hat. Zusätzlich erhalten Sie:

  • eine Kopie Ihrer Angaben
  • Ihre Au-pair-ID, unter der Sie in unserer Datenbank geführt werden und die Sie möglichst immer angeben sollten, wenn Sie sich an uns wenden.

Diese E-Mail sollte eigentlich innerhalb weniger Minuten bei Ihnen sein. Manchmal dauert es aber auch einige Stunden. Sollten Sie auch am nächsten Tag noch keine Nachricht von uns erhalten haben, dann ist wahrscheinlich etwas schiefgelaufen. Senden Sie in diesem Fall bitte – unter Angabe Ihrer Au-pair-ID* – eine E-Mail an info@aupairscout.com

Freischaltung und Veröffentlichung Ihres Profils

Wenn Sie uns mindestens ein geeignetes Foto und Ihren persönlichen Brief an die Gastfamilie bereits mitgeschickt haben, werden wir jetzt Ihre Angaben prüfen und Ihr(e) Foto(s) für die Veröffentlichung in der Au-pair-Galerie bearbeiten. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihr Profil freigeschaltet. Das bedeutet,

  • Ihr Profil wird unter Ihrer ID in der Galerie veröffentlicht und
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten für Ihren persönlichen Bereich. Mit diesen Daten können Sie sich einloggen und zum Beispiel in unserer Familien-Galerie stöbern.

Wenn Sie uns Fotos geschickt haben, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Veröffentlichung geeignet sind, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht per E-Mail. Bitte senden Sie uns dann so schnell wie möglich neue, bessere Fotos zu.

Wenn Sie keine Fotos mitgeschickt haben, holen Sie dies bitte so schnell wie möglich nach – möglichst per E-Mail. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Fotos einzuscannen, können Sie sie uns auch per Post schicken.

Achtung:

Ohne geeignete(s) Foto(s) und ohne Brief an die Gasteltern wird Ihr Profil nicht veröffentlicht. Sollten Ihre Fotos und Ihr Brief nicht innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum Ihrer Registrierung bei uns eingehen, wird Ihr Profil automatisch gelöscht und Sie müssten sich gegebenenfalls neu registrieren!

Und was passiert nach der Veröffentlichung Ihres Profils?

Dann kann es unter Umständen ganz schnell gehen: Denn die Gastfamilien haben bei uns die Möglichkeit, sich über neu eingestellte Au-pair-Profile per E-Mail informieren zu lassen.

Wenn sich eine Familie für Sie interessiert, wird sie Ihnen über das kleine E-Mail-Icon auf Ihrem Profil ihr Familienprofil, ein oder mehrere Fotos und ihren persönlichen Brief an das Au-pair schicken.

Das können Sie sich dann erst einmal in aller Ruhe durchlesen und betrachten. Und dann sollten Sie der Familie auch antworten.

* Ihre Au-pair-ID wird Ihnen auch direkt nach der Registrierung in Ihrem Browser angezeigt. Für alle Fälle sollten Sie sie sich notieren.

Grundsätzlich sollten Sie alle Fragen wahrheitsgetreu beantworten. Schummeleien kommen früher oder später immer ans Tageslicht. Und dann ist der Ärger umso größer. Falls wir (oder die Gasteltern) entdecken, dass Sie wissentlich falsche Angaben gemacht haben, werden wir Sie unverzüglich von der Vermittlung ausschließen und aus der Galerie entfernen!

Die Entscheidung einer Familie, ob sie ein Au-pair sympathisch findet oder nicht, hängt fast ausschließlich von zwei Dingen ab:

  1. den Fotos des Au-pairs
  2. dem persönlichen Brief an die Gastfamilie

Diesen beiden Dingen sollten Sie sich also mit besonderer Aufmerksamkeit widmen.

Nutzen Sie auch die Zeit bis zur Veröffentlichung Ihres Profils. Überlegen Sie noch einmal genau: Haben Sie vielleicht doch noch bessere Fotos? Gibt es zusätzliche Fotos, die Sie einsenden könnten? Lohnt es sich vielleicht sogar, extra neue Fotos zu machen oder machen zu lassen? Lesen Sie auch Ihren Brief noch einmal genau durch. Haben Sie ausführlich von sich und Ihrer Familie erzählt? Kann sich eine deutsche Gastfamilie ein Bild von Ihrem Leben machen? Haben Sie auch geschildert, wo und wie Sie Ihre Sprachkenntnisse erworben haben? Haben Sie erläutert, warum Sie als Au-pair tätig sein wollen und warum Sie ausgerechnet in das Land kommen möchten?

Es ist mindestens zwei gute Fotos erforderlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihrem Profil bis zu vier verschiedene Fotos hinzuzufügen, damit sich die Gastfamilie ein umfassendes Bild von Ihnen machen kann. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihrem Profil bis zu vier verschiedene Fotos hinzuzufügen, damit sich die Gastfamilie ein umfassendes Bild von Ihnen machen kann.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können die Änderungen selbst vornehmen. Bei jeder Änderung wird Ihr Profil erneut überprüft und freigeschaltet.

Dies hat drei gute Gründe:

  1. Für Sie als Au-pair: Das Registrierungsformular dient zur Erstellung Ihres Au-pair-Profils, das in unserer Au-pair-Galerie veröffentlicht wird und mit dem Sie sich einer Gastfamilie vorstellen können. Das heißt für Sie: Wenn Sie gleich bei der Registrierung alle Angaben machen und möglichst auch gleich Fotos sowie persönliches Anschreiben hinterlegen, können wir Ihr Profil innerhalb kürzester Zeit veröffentlichen. Darüber hinaus Sie nach Ihrer Freischaltung sofort beginnen, Kontakt zu geeignet erscheinenden Familien aus unserer Familien-Galerie aufzunehmen. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes per Mausklick – ohne jedes Mal umständlich wieder Ihre gesamte Situation schildern und Ihre Erwartungen und Anforderungen neu formulieren zu müssen.
  2. Für die Gastfamilie: Nicht nur Sie – und natürlich Ihre Familie! – möchten vorab möglichst viel über die Familie erfahren, in deren Obhut Sie fern der Heimat viele Monate verbringen könnten. Umgekehrt möchte auch die Familie möglichst viel über den Menschen wissen, der womöglich ein ganzes Jahr in ihrer Familie verbringen könnte. Daher halten wir es nur für fair, wenn sich Familien und Au-pairs gleichermaßen ausführlich vorstellen.
  3. Für die AuPairScout: Als Au-pair-Agentur verstehen wir unsere Aufgabe nicht in der Vermittlung von beliebigen Au-pairs in beliebige Familien. Wir möchten, dass Au-pairs und Familien im Sinne des Au-pair-Programms zueinander finden und eine für beide gleichermaßen wunderschöne Zeit miteinander verbringen. Wir sehen es daher als unsere Pflicht an, möglichen Missbrauch (auch durch Gastfamilien) zu verhindern, weil auch wir als Agentur mit der Vermittlung eine moralische Verantwortung für den jungen Menschen übernehmen, den wir nach Deutschland holen darauf zu achten, dass die Bedürfnisse von Gastfamilie und Au-pair möglichst optimal miteinander vereinbar sind.

Beides können wir nur dann zufriedenstellend tun, wenn uns von beiden Beteiligten – Gastfamilien und Au-pairs – möglichst ausführliche Informationen vorliegen

Nein, überhaupt nicht. Die Registrierung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Allerdings möchten wir Sie aus Gründen der Fairness bitten, uns umgehend zu informieren, falls Sie – aus welchen Gründen auch immer – kein Interesse mehr an einer Vermittlung haben sollten.

Das geschieht automatisch, wenn Sie sich bei uns registrieren und wir Ihr Profil freischalten.

Zunächst einmal werden wir Ihre Angaben prüfen und kontrollieren, ob geeignete Fotos und ein netter Text vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, werden wir Sie bitten, Ihr Profil nachzubessern.

Wenn alle diese Voraussetzungen, d.h.

  • es liegen geeignete Fotos vor
  • es liegt ein schöner Text vor
  • eventuelle Unklarheiten wurden geklärt

erfüllt sind, werden wir Ihr Profil freischalten.

Das bedeutet:

  1. Wir veröffentlichen Ihr Profil in unserer Internetgalerie, so dass Sie dort von Gasteltern gefunden werden können.
  2. Wir senden Ihnen eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten, mit denen Sie sich in Ihren persönlichen und geschützten Bereich einloggen können.

Und dann, so hoffen wir, werden Sie ganz schnell eine nette deutsche Familie finden.

Unsere Galerie ist immer aktuell.

Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen registriert und freigeschaltet sein, das heißt Ihr Profil muss in der Galerie erscheinen.
  • Die Gastfamilie muss registriert und freigeschaltet sein.

Ist dies der Fall, muss die Familie sich einloggen und Ihr Profil in der Galerie aufrufen. Jetzt muss sie nur noch Ihnen eine Nachricht senden

Hinweis:
Sie sehen, es ist sehr wichtig, dass Sie per E-Mail erreichbar sind. Sorgen Sie also unbedingt dafür, dass

  • Ihre E-Mail-Adresse stets korrekt und aktuell ist. Wenn sich Ihre Adresse ändert, informieren Sie unbedingt sofort die AuPairScout.
  • Ihr E-Mail-Postfach nicht “überläuft”. Rufen Sie regelmäßig Ihre E-Mails ab und achten Sie darauf, dass Ihr Postfach nicht zu voll ist. Manche Provider sperren dann Ihr Postfach.
  • Prüfen Sie immer auch Ihren Spam Ordner

Selbstverständlich kann sie das.

Allerdings werden – aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen – die genauen Kontaktdaten der Bewerberinnen und Bewerber nicht für die Allgemeinheit einsehbar veröffentlicht.

Erst nach der ersten Kontaktaufnahme im Chat können Sie Ihre Telefonnummer der Gastfamilie weiterleiten, damit diese Sie dann anrufen kann.

Hinweis:

Wir bitten Sie dringend, davon abzusehen, Ihre Telefonnummer und Anschrift in Ihrem persönlichen Brief an die Gastfamilie zu erwähnen. Sollten wir Derartiges entdecken (und das werden wir auf jeden Fall), wird Ihr Brief gelöscht und Ihr Profil wird entweder gar nicht erst freigeschaltet oder aus der Galerie entfernt.

 Über die Au-pair Suche

Erster Ansprechpartner in Notfällen ist zunächst Ihre Vermittlungsagentur. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, stehen für Au-pairs die Telefonseelsorge oder die Hotline der Aupair Society e.V. zur Verfügung.

1) Notfallhotline Telefonseelsorge: +49 8001110111 oder +49 8001110222

2) Notfallhotline Aupair Society e.V.: +49 800110287247

(Das Betreiben der Hotline liegt in der Verantwortung von Aupair Society e.V.)

Diese Nummern sind ausschließlich für Notrufe bestimmt.