“Au pair” kommt ursprünglich aus dem Französischen und bedeutet soviel wie “gleichgestellt” oder auch „auf Gegenseitigkeit“.

Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort „Au-pair“ einen jungen Menschen aus einem anderen Land, der im Rahmen des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ für eine bestimmte Zeit in eine Gastfamilie aufgenommen wird.

Die Gastfamilie hilft ihm, seine Kenntnisse der Landes Sprache zu vervollkommnen und bringt ihm die Kultur Sitten und Bräuche des Landes näher. Als Gegenleistung für Kost, Logis und Taschengeld hilft das Au-pair bei der Betreuung der Kinder und bei leichten Hausarbeiten.

Die Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen des Au-pairs, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs werden im o.g. „Europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ festgelegt.

Als Gastfamilie kommen in Frage Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Die Gastfamilie muss in der Lage sein,

  • dem Au-pair ein eigenes Zimmer mit mindestens einem Bett, Tisch, Stuhl und Schrank zur Verfügung stellen das Zimmer sollte 10 qm nicht unterschreiten
  • für die Verpflegung des Au-pairs aufzukommen
  • dem Au-pair ein Taschengeld in Höhe von mindestens 280,– Euro (in Deutschland) monatlich zu zahlen
  • und für die Kranken- und Unfallversicherung aufzukommen.

Zusätzlich sollten Sie bedenken, dass insgesamt auch höhere Kosten für Freizeit und Urlaub auf Sie zukommen, da das Au-pair möglichst an allen Aktivitäten der Gastfamilie teilnehmen sollte.

Wenn eine oder alle der folgenden Aussagen bei Ihnen zutreffen, ist ein Au-pair eine sinnvolle Entlastung für Ihre Familie:

  • Sie sind alleinerziehend oder beide Elternteile sind berufstätig und die Arbeitszeiten lassen sich schwer oder gar nicht mit Krippen-, Kindergarten- oder Hortöffnungszeiten vereinbaren.
  • Sie möchten eine vertraute, zuverlässige und flexible Person zur Betreuung Ihrer Kinder.
  • Sie möchten Ihre Kinder zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung betreuen lassen.
  • Sie nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil und möchten nicht ständig einen Babysitter engagieren.
  • Sie möchten jemanden im Haus haben, der Sie auch bei der Hausarbeit entlastet.
  • Sie sind offen und interessiert an anderen Menschen und fremden Kulturen, und es stellt kein Problem für Sie dar, ständig ein zusätzliches Familienmitglied im Haus zu haben.

Die Höhe des Taschengelds in Deutschland beträgt derzeit 280,– Euro pro Monat.

Zu den klassischen Au-pair-Tätigkeiten gehören Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten.

Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

  • Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln;
  • das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;
  • die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
  • das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen. Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).”

Theoretisch aus jedem Land der Erde.

Da Sie vorhaben, einen fremden Menschen für einen ziemlich langen Zeitraum in Ihrer Familie, Ihrer Wohnung und Ihrem täglichen Leben aufzunehmen, sollten Sie bei der Auswahl besonders sorgsam vorgehen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen die folgenden Tipps mit auf den Weg geben, die sich schon bei vielen Gastfamilien bewährt haben:

1. Klären Sie mit der ganzen Familie – auch und gerade mit den Kindern! -, dass alle damit einverstanden sind, ein zusätzliches Familienmitglied aufzunehmen. Machen Sie sich bewusst, dass ein Au-pair rund um die Uhr in Ihrem Hause und bei (fast) allen Aktivitäten der Familie dabei sein wird.

Einerseits bedeutet dies ganz sicher eine Bereicherung Ihres Familienlebens. Andererseits kommt das Au-pair unter Umständen aus einem ganz anderen Kulturkreis und wird – zumindest in den ersten Wochen – Hilfestellung bei vielen Dingen des alltäglichen Lebens benötigen, die für uns ganz selbstverständlich sind.

Stellen Sie sich darauf ein, einziger Ansprechpartner und einzige Bezugsperson für einen jungen Menschen zu sein, der weit weg von seiner Heimat ist und vielleicht Ihre menschliche Zuwendung braucht. Auch Kommunikationsprobleme kann es in der ersten Zeit unter Umständen geben.

2. Überlegen Sie sich, welche Aufgaben das Au-pair in Ihrer Familie übernehmen soll und ob das Au-pair hierzu besondere Voraussetzungen mitbringen muss. Wenn Ihr Au-pair beispielsweise die Kinder mit dem Auto in den Kindergarten bringen soll, benötigt es natürlich einen Führerschein. Werden Sie sich darüber klar, was genau Sie von Ihrem Au-pair erwarten bzw. was Sie auf gar keinen Fall akzeptieren könnten. Versuchen Sie einmal, Ihre eigene Familie mit dem Blick von außen zu betrachten, um herauszufinden, ob vielleicht Umstände oder Gepflogenheiten vorliegen, die vielleicht nicht für Jedermann akzeptabel sind.

  • Rauchen Sie in der Wohnung?
  • Ernähren Sie sich nach besonderen Vorschriften?
  • Haben Sie ein Haustier?
  • Leben Sie nach strengen Glaubensrichtlinien?

3. Studieren Sie die vorliegenden Au-pair-Profile aufmerksam – insbesondere hinsichtlich Ihrer Erwartungen und eventuell bestehender Eigenheiten in Ihrer Familie (s.o.). Lesen Sie auch den persönlichen Brief mit großer Aufmerksamkeit. Wie wirkt das Au-pair auf Sie? Ist Ihnen der/die Bewerber/in sympathisch?

Kontaktieren Sie die Au-pairs, die

  • eventuell erforderliche Voraussetzungen erfüllen
  • Akzeptanz für Ihre Wohn-/Familiensituation mitbringen
  • Ihnen und Ihrer Familie ganz einfach sympathisch sind.

4. Nehmen Sie so häufig wie möglich und nötig Kontakt zu den Kandidatinnen oder Kandidaten auf, am besten telefonisch. Besprechen und klären Sie all die Dinge, die Ihnen

  • beim Lesen des Au-pair-Profils aufgefallen sind
  • für ein mögliches Zusammenleben besonders wichtig sind.

5. Fragen Sie das Au-pair nach seinen Erwartungen an den Aufenthalt und erläutern Sie ihm – in einfachen Worten! -, wie Sie sich das Zusammenleben vorstellen.

Scheuen Sie sich nicht, gegebenenfalls genau und wiederholt nachzufragen. Es ist allemal besser, mögliche Unvereinbarkeiten schon im Vorfeld aufzudecken!

6. Kommen mehrere Au-pairs in Frage, hat es sich bewährt, zur besseren Vergleichsmöglichkeit eine schriftliche Liste anzufertigen.

Die gleichzeitige Beschäftigung in Deutschland kann von zwei Au-pairs genehmigt werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Nein, das müssen Sie nicht. Gasteltern und Au-pairs haben grundsätzlich das Recht, auch ohne die Vermittlung einer Agentur einen Vertrag miteinander abzuschließen.

Aber: Eine Agentur besitzt in jedem Fall eine Menge Erfahrung auf diesem Gebiet:

  • Sie weiß, welche Formalitäten zu erfüllen sind
  • Sie stellt Ihnen alle Unterlagen (Einladung, Vertrag, etc.) zur Verfügung, um die Genehmigungsverfahren möglichst problemlos und schnell zu durchlaufen.
  • Sie steht Ihnen während des gesamten Aufenthalts mit Rat und Tat bei allen Fragen und Problemen zur Seite.
  • Sie können sich darauf verlassen, alle Informationen zu erhalten, die einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des gesamten Vermittlungsprozesses garantieren.

Gastfamilien müssen mit folgenden Kosten rechnen:

Monatliche Fixkosten:

  • Taschengeld: 280,– EUR monatlich. (in Deutschland)
  • Au-pair-Versicherung: ca. 50,– EUR
  • Sprachkurs
  • Öffentliche Fahrkarten

Variable und freiwillige Kosten:

  • Die Gastfamilie kommt selbstverständlich für die Verpflegung des neuen Familienmitglieds auf.
  • Die Gastfamilie ist nicht verpflichtet, für die Kosten von Sprachkursen und Reise- bzw. Fahrtkosten aufzukommen. Tatsächlich beteiligen sich die allermeisten Familien an diesen Kosten.
  • Rechnen Sie auch mit zusätzlichen Kosten für Freizeit und Urlaub, da das Au-pair nach Möglichkeit bei allen Aktivitäten der Familien einbezogen werden sollte.
  • Da dem Au-pair bei einem 12-monatigen Aufenthalt vier Wochen bezahlter Urlaub zustehen (bei einem kürzeren Aufenthalt entsprechend weniger), könnten in dieser Zeit zusätzliche Kosten für z.B. Kinderbetreuung entstehen.

Der Au-pair-Aufenthalt ist grundsätzlich auf 12 Monate beschränkt.

Für Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sowie aus den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn muss der Au-pair-Vertrag auf mindestens 6 Monate abgeschlossen werden.

In der Praxis kommen die meisten Au-pairs für 10 – 12 Monate nach Deutschland. Lediglich Au-pairs aus den “alten” EU-Mitgliedsländern kommen häufig auch für einen kürzeren Zeitraum, z.B. für drei Monate im Sommer. Das sind die so genannten Sommer-Au-pairs.

Reisekosten – sowohl für die An- und Abreise als auch für Urlaubsreisen oder für den öffentlichen Nahverkehr – sind grundsätzlich vom Au-pair selbst zu tragen, sofern diese nicht im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit anfallen (z.B. um das Kind zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten zu begleiten).

In der Praxis ist es jedoch so, dass der Großteil der Gasteltern sich auf freiwilliger Basis an diesen Kosten beteiligt (An- und Abreise) oder sie sogar ganz übernimmt (öffentlicher Nahverkehr).

Unser Tipp:
Falls Sie Ihrem Au-pair die Anreise zahlen möchten, sollten Sie unbedingt davon absehen, das Geld im Voraus zu zahlen oder gar per Post zu schicken. Am besten erstatten Sie den zuvor vereinbarten Betrag erst nach der Ankunft in Ihrer Familie.

Ja, das müssen Sie. Als Gasteltern sind Sie verpflichtet, Ihr Au-pair im Falle von

  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft und Geburt

zu versichern. Zusätzlich ist es ratsam, auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da Sie ansonsten für eventuell durch das Au-pair verursachte Schäden selbst zur Rechenschaft gezogen würden.

In Deutschland gibt es einige wenige Versicherungsgesellschaften, die eine so genannte Au-pair-Versicherung zur Absicherung gegen alle o.g. Risiken (zum Teil inklusive der Haftpflichtversicherung) anbieten.

Registrierten Gasteltern bietet die Aupairscout die Möglichkeit, eine solche Versicherung bei einer Gesellschaft, mit der wir seit Jahren gute Erfahrungen gemacht haben, direkt online auf unseren Seiten abzuschließen.

Am besten, sobald Sie definitiv wissen, zu welchem Termin Ihr Au-pair einreist. Denn ab dem Moment der Einreise übernehmen Sie – rein rechtlich gesehen – die Verantwortung. Sollte dem Au-pair etwas geschehen, müssten Sie privat für alle entstehenden Kosten aufkommen.

Dann sollte es zunächst einmal eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sie sich um das Au-pair kümmern wie um jedes andere Familienmitglied. Falls erforderlich, suchen Sie mit ihm einen Arzt oder das Krankenhaus auf.

In diesem Zusammenhang entstehende Kosten für Arzt, Krankenhaus und Medikamente müssen zunächst privat beglichen werden. Die Belege können anschließend bei Ihrer Au-pair-Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsunterlagen.

Darüber hinaus muss natürlich auch das Taschengeld weitergezahlt werden.

Vor Beginn des Au-pair-Verhältnisses ist ein schriftlicher Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten abzuschließen. Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). 

In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Au-pair-Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zusammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit überwunden. 

Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Um sich zu registrieren, klicken Sie oben in der Menü-Leiste auf “Registrieren”. Dort finden Sie ein Formular, das Sie bitte sorgfältig und wahrheitsgemäß direkt online ausfüllen.

Alle mit einem * versehenen Felder sind Pflichtfelder. Das heißt, diese Felder müssen ausgefüllt werden, damit die Registrierung vom System akzeptiert wird.

Per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zugesandte Registrierungsformulare können wir leider nicht akzeptieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Dies hat gute Gründe:

1. Für Sie als Gastfamilie: Das Registrierungsformular dient zur Erstellung Ihres Familienprofils (Änderungen können Sie selbstverständlich später jederzeit vornehmen)., mit dem Sie sich und Ihre Familie einem Au-pair vorstellen können. Das heißt für Sie: Wenn Sie gleich bei der Registrierung alle Angaben machen und möglichst auch gleich Fotos sowie persönliches Anschreiben hinterlegen, können Sie nach Ihrer Freischaltung und den Erwerb eines ABOS sofort beginnen, Kontakt zu geeignet erscheinenden Au-pairs aus unserer Au-pair-Galerie aufzunehmen ohne jedes Mal umständlich wieder Ihre gesamte Familiensituation schildern und Ihre Erwartungen und Anforderungen neu formulieren zu müssen.

2. Für das Au-pair: Nicht nur Sie möchten vorab möglichst viel über den Menschen erfahren, der womöglich ein ganzes Jahr in Ihrer Familie verbringt. Umgekehrt möchte auch das Au-pair – und natürlich dessen Familie! – möglichst viel über die Familie wissen, in deren Obhut es fern der Heimat viele Monate verbringen könnte. Daher halten wir es nur für fair, wenn auch die Familien sich möglichst ausführlich vorstellen.

Nein, selbstverständlich nicht!

Mit Ausnahme der Mitarbeiter von AuPairScout kann niemand Ihre persönlichen Daten einsehen. Für ein noch größeres Maß an Sicherheit verwenden wir für die Übertragung Ihrer Daten eine SSL-verschlüsselte Verbindung.

In keinem Fall werden Daten automatisch oder ohne Ihr Wissen veröffentlicht oder an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

Die Fotos sollten dem Au-pair erlauben, sich ein Bild von Ihrer Familie, Ihrem Leben und der Umgebung zu machen, in der Sie wohnen. Ideal wäre z.B. ein Foto mit allen Familienmitgliedern (inklusive Haustier, falls vorhanden), ein Bild Ihrer Kinder, die das Au-pair betreuen soll, vielleicht ein Bild Ihrer Wohnung / Ihres Hauses, möglichst ein Bild, das das Zimmer für das Au-pair zeigt, und vielleicht ein Bild der Straße oder des Stadtviertels, in dem Sie leben. Hier bietet es sich an, eine Postkarte einzuscannen.

Es sind mindestens zwei gute Fotos erforderlich. Ein Profilbild und ein Titelbild. Sie haben jedoch die Möglichkeit, zusätzlich in Ihrem Profil mehrere Alben mit verschiedenen Fotos noch hinzuzufügen, damit sich das Au-pair ein umfassendes Bild von Ihrer Familie machen kann.

Nein, überhaupt nicht. Die Registrierung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Mit einem ABO, können Sie Au-pairs kontaktieren

Der EXTRA-SERVICE” ist die Durchführung einer Vermittlung eines von Ihnen selbst gesuchten Au-pairs, also eines Au-pairs, das Sie in unserer Galerie, oder über Bekannte oder Anzeigen gefunden haben. Sie erhalten bei dem „EXTRA-SERVICE“ von uns die erforderlichen Unterlagen für die Erteilung eines Au-pair-Visums sowie Hilfestellung bei den notwendigen Formalitäten.